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"Patentexperten" von Siemens und BMJ führen Computerwoche-Leser hinters Licht

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In der Computerwoche vom 15. April ist ein großer Artikel über Softwarepatente zu lesen, der bei von einer IHK-Veranstaltung berichtet und dort einen Konsens gegen "Patente auf reine Software" feststellt, aber in wesentlichen Punkten, so etwa der Information darüber, wofür die Vorschläge des Parlaments und des Rates stehen, Fehlinformationen der Patentlobby (speziell Siemens und Bundesjustizministerium) unkritisch kolportiert.

Der Artikel unter der Überschrift "Pro und Kontra Patente" (Johannes Kelch, Seite 10 der Druckausgabe Nr. 15 vom 15. April 2005) stellt einen Konsens gegen Softwarepatente fest und meint, die Positionen von Siemens und den Patentkritikern lägen nicht weit auseinander: beide wollten keine Patente auf Büro- und Netzwerk-Software oder auf Algorithmen. Dieses Ziel werde vom Rats-Papier erreicht, wohingegen das Europäische Parlament viel weiter gehende Ausschlüsse vorgeschlagen habe. Hier ist der Journalist einer Falschinformation aufgesessen.

Die Computerwoche druckt direkt eine Grafik des Siemens-Patentanwaltes Kai Brandt ab, der diese Falschinformation veranschaulicht.

Ferner werden in einem Kästchen von BMJ-Ministerialrat Dietrich Welp gelieferte Verbesserungen angeführt, die angeblich auf Initiative der Bundesregierung im Ratspapier erreicht wurden. Hiervon ist fast nichts wahr, s. Analyse unten.

Dietrich Welp/Bundesjustizministerium als trübe Quelle des Journalisten

Der Rat der EU (auch Ministerrat genannt, nicht mit dem "Europäischen Rat" zu verwechseln) hat nach Mai 2004 überhaupt nichts mehr an seinen offiziellen Positionen verändert. Deutschland war eines der Länder, die sich den Forderungen nach Änderungen in den Weg stellten. Vor dem Mai 2004 bestand die einizige von Deutschland (= Welp und Kollegen) eingebrachte wesentliche Änderung in der Durchsetzung von Programmansprüchen (Verbot der Veröffentlichung von Programmtexten -- hiervon hatte die Kommission Abstand genommen).

Dies bezieht sich wohl auf die Einfügung der Worte "neu und ..." in Art 2b, die am 18. Mai 2004 auf Initiative "Deutschlands" erfolgte. Hierbei handelt es sich um eine kosmetische Änderung mit bislang unklarer Bedeutung.

Der Ratstext enthält zwar nun diesen Satz, stellt ihn aber in einen Kontext, der dafür sorgt, dass er und damit auch Art 52(2) jegliche ausschließende Wirkung verlieren.

Patentierbar ist laut Art 5(2) ein Programm (als solches), welches laut Art 4A eine über die "normale physische Interaktion zwischen Programm und Computer hinausgehende Wirkung" zeitigt. Niemand weiß, was "normale physische Interaktion ..." ist. Von Außenwirkung ist im Text gar nicht die Rede. Die Formel von der "normalen physischen Interaktion" wurde 1998 vom Europäischen Patentamt eingeführt, um Softwarepatente im US-Stil mit Programmansprüchen zu rechtfertigen. Sie schließt nichts aus.

Hiermit wird wenigstens zugegeben, dass Programme vom Patentschutz erfasst werden. Dass man in nicht-verletzenden Programmen beliebige Codezeilen verwenden kann, ist selbstverständlich und nirgends ein Thema.

Ein patentierter Sortieralgorithmus wäre demnach "als Bestandteil der Lösung des Problems der Sortierung von Speicherblöcken in einer Datenverarbeitungsanlage" geschützt. Für Zwecke außerhalb der elektronischen Datenverarbeitung wäre er nach wie vor "frei nutzbar". Auch dies ist nichts neues. Es handelt sich hier nicht um eine substantielle Einschränkung, die im Ratspapier durchgesetzt wurde, sondern um einen plumpen Versuch zur Beschönigung der Tatsache, dass die Bundesregierung im EU-Rat sich für die Patentierbarkeit von Algorithmen im Gewande der elektronischen Datenverarbeitung stark macht.

Kommentare

Hartmut Pilch: Der Artikel zeigt, dass in der IT-Medienlandschaft Kenntnisse der Patent-Sophistik noch immer nicht weit verbreitet sind, und dass es an kundigen Journalisten mangelt. Bei der Computerwoche ist durchaus der Wille vorhanden, Vorlagen auch aus anderen Quellen direkt zu übernehmen, wie man u.a. an den am Rand des Artikels beigefügten Verweisen auf http://swpat.ffii.org/ und http://www.nosoftwarepatents.com/ und an der Berichterstattung der letzten Monate merkt. Diesmal waren BMJ und Siemens schneller oder warteten mit eingängigeren Vorlagen auf. Dass es sich ausgerechnet beim Bundesministerium der Justiz oder der Firma Siemens um trübe Quellen handelt, ist nicht unbedingt für jede Redaktion leicht ersichtlich.

Beim "Spezialthema" Softwarepatente müssen diejenigen Programmierer, die sich Kenntnisse erarbeitet haben, häufiger selbst Texte schreiben, auch wenn sie nicht Journalisten sind. Wer interessiert ist, hieran im deutschsprachigen Raum mitzuarbeiten, möge sich in das FFII-Forum für Medienarbeit eintragen. Die Computerwoche-Redaktion ist unter redaktion at computerwoche de erreichbar.

Alexander Stohr: Folgende Teile des Welp-Textes möchte ich alternativ kommentieren:

Das ist doch schon der Kern des gesamten Patentwesens seit über 100 Jahren, ebenso ist das eine zwingende Forderung aus der EPÜ heraus, und die nationalen Gesetzgebungen sollten diesbezüglich ebenso schon seit langem entsprechende Grundforderungen ausformuliert haben. Was masst sich der Rat an, zu behaupten, dass seine Vorlagen-Vorgänger, also sowohl EU-Kommission aber auch EU-Parlament die Neuheit bisher im Text noch garnicht ausformuliert hätten. Wenn das wirklich die "Leistung" ist, die sich die Bundesregierung und der EU-Rat auf ihre Fahnen schreiben wollen, dann sehe ich da einen ernsthaften Mangel an Fachkompetenz bei der Bundesregierung verglichen mit ihrem Selbstvertrauen.

Ein Computerprogramm als solches ist sowieso akademisch - sprich es ist garnicht industriell anwendbar, was eine Grundvoraussetzung für Patentierbarkeit ist. Wenn das alles ist was der Rats-Entwurf noch von der Patentierung ausschliesst - nach Selbstverständnis des Vertreters der Bundesreigerung - dann kann wirklich jede Software die auch nur irgendwie einen Nutzen (ungleich technische Wirkung!!!) hat mit der Rats-Version patentierbar werden.

Also nach Rats-Entwurf ist es dann der Fall wenn man zum Beispiel Daten über ein Netz verschickt, wenn man Daten auf einem Datenträger speichert, oder wenn man Daten auf einem Gerät anzeigt. Patentierbar wird ein Programm also dann, wenn es weitere Elemente gibt, die irgendwie noch herein spielen oder eben im Anspruchstext findig mit hinein formuliert werden. Tja, das macht die Türe für die findige Patentanwaltschaft aber nun leider viel weiter auf als es eine sehr konkrete, nachvollziehbare Anforderung an die Technizität zulassen würde. Juristisch ist die Definition im Stil strukturiert "wir zeigen auf was verboten ist" und alles andere ist für die Patentierung erlaubt, z.B. Geschäftmethoden, Dateiformate, Anzeigen von Daten am Bildschirm, Datenaustausch und mathematische Methoden.

Das obige ist normal gängige Praxis für Juristisches Vorgehen, doch in diesem Fall ist solch ein Vorgehen vollkommen fehlerhaft und damit unangebracht!!! Die Crux der Liberalität ist doch, dass Patente die Freizügigkeit einschränken. Eine "liberale Patentierung" wäre also damit eine doppelte Verneinung und somit muss man eine breite Patentierung mit einer breiten Einschränkung der Freizügigkeit gleichsetzen. Mit anderen Worten: Werden aus dem Patentwesen (1. Nein) nur kleine Bereiche ausgenommen (2. Nein), so bleibt am Ende ein grosser Bereich mit Verboten übrig und ein nur kleiner Bereich mit Erlaubnissen. Im Patentwesen ist jeder Ausschluss in der Tat eine Erlaubnis für alle, während eine Erlaubnis für wenige den Ausschluss für sehr viele bedeutet!

Es liegt auch keine Patentverletzung vor, wenn ich eine Gerätekonstruktion das für Rasenpflege patentiert ist nun nachbaue und nur für den ungeschützten Bereich der Teppichpflege anbiete. Es ist eine viel grundsätzlicher Frage ob ich überhaupt auf Gerätekonstruktionen ein Patent erhalten kann oder nicht. Das Statment leistet zu dieser esentiellen Frage keinen Beitrag.

Weiterhin besteht auf Codezeilen ganz unabhängig vom Patentrecht noch das Urheberrecht. Wie jeder gute Jurist weiss, bedeutet die Freiheit vom Patentrecht (in diesem Fall sogar nur die teilweise Freistellung hiervon) noch lange nicht die generelle Freiheit aus anderen rechtlichen Aspekten heraus. Dem Verfasser fehlen entweder die notwendigen juristischen Kompetenzen in Zusammenhang mit einem Verständnis zur Sache "Programmcode" selbst, oder er kennt diese sehr genau, aber hat sie uns aus argumentativ höchst böswilliger Sicht nur verschwiegen. Eine solche Fallenstellertaktik kann man vor den deutschen Gerichten des öfteren erleben, wenn nämlich ein gewiefter Anwalt für seinen Mandanten einen Rechtsgrundsatz so einseitig herbei zitiert und es dann dem Anwalt der Gegenpartei und am Ende natürlich dem Richter obliegt die anderen, für die Sache relevanten Rechtsgrundsätze so zusammen zu fügen, dass sich ein vollständiges Bild der Rechtslage ergibt.

In dem Moment wo ein Patent erteilt wird besteht ein begrenzetes Monopol. Daran ist nicht zu rütteln. Ein Universalmonopol wäre vermutlich auch Rechtswidrig im Sinne des Grundgesetzes und der Menschenrechte (z.B. nach Charta der Vereinten Nationen). Es gilt auch weiterhin die Überlegung der selektiven Wahrnehmung aus dem vorherigen Abschnitt. Allein schon das Vorhaben bezüglich eines Schutzes für Algorithmen über Patentansprüche (und damit weit über die vom BGH etablierte Technizitätsforderung hinaus!) zu sinnieren bezeugt doch schon was die Rats-Version selbst in der Lage ist an Schutzbereichen neu ins Patenrecht von Europa aufzunehmen. Da hilft es den Betroffenen auch nicht weiter, wenn die Patentierung solcher Bereiche Grenzen kennt, wenn ihnen im Umkehrschluss damit möglich werdenden Patente die größten Steine für ihre Innovationstätigkeit in den Weg rollen.

Geradlinige Innovation ist wahrscheinlicher wenn die Zahl der Patente gering ist. Nicht-Geradlinige Innovation ist generell teurer. Innovationserfolge sind planbarer wenn ihre Wege geradliniger sind, sie werden unsicherer wenn es mehr Patente gibt. Je länger Innovationswege werden, desto schwieriger wird es für !KMUs Innovation erfolgreich bis zum Ende zu bringen. Grossbetriebe werden zwar auch Kostensteigerungen haben, aber sie haben mehr Spielraum für ihre Innovationstätigkeit, dennoch werden auch sie ihren Aufwand auf die Preise der Produkte nieder schlagen müssen. Wer also möchte, dass Märkte verarmen, dass Innovationserfolge abnehmen und damit konform ist, dass mit wenig Auswahl an teuren Produkten die Märkte bedient werden, der soll das Patentwesen ausdehnen und damit die Zahl der Patente steigern.

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