Ratspräsidentschaft "beschliesst" Softwarepatent-Übereinkunft
-> [ english | francais | español ] [ FAQ zur Rats-Entscheidung | Politische Übereinkunft 2004 | B-Punkt Jetzt! | Patent-Nachrichten ]
7. März 2005 -- Die Rats-Präsidentschaft hat heute die Softwarepatent-Vereinbarung vom 18. Mai 2004, unter Verletzung der Geschäftsordnung, trotz Fehlen einer qualifizierten Mehrheit der Mitgliedsstaaten und trotz Gegenanträgen mehrerer Mitgliedsstaaten als angenommen erklärt.
Bericht:
- Zypern hat zu Beginn der Rats-Sitzung eine schriftliche Erklärung eingereicht.
- Polen, Dänemark, Portugal und andere (ohne Angabe) haben einen B-Punkt (Diskussionspunkt) beantragt.
- Die Luxemburgische Ratspräsidentschaft führte an, dass dies aus Verfahrensgründen nicht möglich sei und dass dies den gesamten Prozess unterminieren würde. Die Sache blieb auf der Liste der A-Punkte.
- Luxemburg gab danach eine längere Erklärung ab, wie das EP weiterhin eine Chance durch die zweite Lesung hätte und zur Bedeutung der Vermeidung von Rechtsunsicherheiten etc.
- Dänemark sagte, dass es hierüber enttäuscht war, aber akzeptierte dies und reichte eine schriftliche Erklärung ein.
- Im weiteren Verlauf wurde die Liste der A-Punkte vom Rat angenommen.
Fazit:
Luxemburg hat die eigene Geschäftsordnung des Rates ignoriert, die besagt, dass ein Antrag auf einen B-Punkt (was in dieser Sitzung auf das Gleiche hinausläuft wie die Forderung, einen A-Punkt zu streichen) nur durch einen Mehrheitsbeschluss des Rates, und nicht nur durch die Präsidentschaft, zurückgewiesen werden kann.
- Die Länder mit gegenteiliger Meinung haben "vergessen", die Entfernung des A-Punktes von der Tagesordnung zu fordern. Paragraph 3.8 hätte jedem einzelnen Land das Recht gegeben, diesen Punkt zu entfernen, da die luxemburgische Präsidentschaft es versäumt hat, den Beschlusspunkt mehr als 14 Tage zuvor anzukündigen. Es ist schwer zu glauben, dass sich niemand dieser Möglichkeit bewusst war.
- Dies ist ein sehr trauriger Tag für die Demokratie, und er legt einen sehr dunklen Schatten über die europäische Verfassung, die dem Rat sogar noch mehr Macht verleihen wird.
Weitere Nachrichten:
Dieser Text ist online verfügbar unter http://wiki.ffii.org/Cons050307De
Kommentare
Die nächste Frage ist jetzt, wie der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments reagiert, der heute um 18.00 in Straßburg zum Thema Softwarepatente tagt.
Das EP muss nach EP-Regel 57 entscheiden, ob ein "Gemeinsamer Standpunkt" vorliegt. Angesichts des heutigen eigenmächtigen Verhaltens der Ratspräsidentschaft erscheint dies zweifelhaft. Ohne "Gemeinsamen Standpunkt" kann das EP auch nicht zu einer zweiten Lesung voranschreiten. Eventuell wird da der !EuGH entscheiden müssen. Auch die düpierten Regierungen von Dänemark, Polen, Portugal etc. haben Zugang zum !EuGH. Für uns übrige Europäer bleiben vielleicht nur Mittel wie eine Bewegung gegen die EU, d.h. zunächst gegen die EU-Verfassung, die ja vor allem den Rat weiter stärkt. Art I-46 fordert zwar die Einbeziehung der nationalen Parlamente in die Entscheidungsfindung, aber wie diese altbekannt-unverbindliche Forderung in der EU gehandhabt wird, haben wir heute erlebt.
Auch wenn die Ziele der EU begrüßenswert sind, muss das Ausmaß an Leid und Tyrannei, das wir um dieser Ziele willen in Kauf zu nehmen bereit sind, irgendwo seine Grenzen haben. Wenn wir die in diesem Fall nicht klar aufzeigen können, steht uns noch viel Ungemach ins Haus, nicht nur von Seiten des Patentwesens.
Kontakt:
- Büro München (Hartmut Pilch und Holger Blasum), info at ffii org, tel. +49 89 18979927
- Dieter Van Uytvanck (Vors. FFII Belgien, Augenzeuge), dietvu at ffii org, tel. +31 6 275 879 10
- Jonas Maebe (Vorstandsmitglied, Belgien), jmaebe at ffii org, tel. +32 485 36 96 45
Über den FFII:
Der Förderverein für eine freie informationelle Infrastruktur (FFII) ist eine gemeinnützige Vereinigung, die in mehreren europäischen Ländern eingetragen ist und die sich der Weiterverbreitung von Werken der Datenverarbeitung annimmt. Der FFII unterstützt die Entwicklung von öffentlichen Informationsgütern auf Basis des Copyrights, dem freien Wettbewerb und offenen Standards. Mehr als 500 Mitglieder, 1.200 Unternehmen und 75.000 Unterstüzter haben den FFII beauftragt als ihre Stimme in Fragen der öffentlichen Politik in Bezug auf Ausschlussrechte (geistiges Eigentum) für Datenverarbeitung zu sprechen.
