Gegen die Vorschläge, Software-Patente in Europa zu legalisieren, haben bislang vor allen Dingen Freunde der Freien und Open Source Software ihre Anhänger mobilisiert. Dabei geht es wider einen EU - Richtlinienvorschlag zum Schutz so genannter "computer-implementierter Erfindungen" aus der Feder der BSA.
Mit dieser Richtlinie soll die rechtlich fragwürdige Umgehung des Software-Patentverbots durch den 52(2) EPC legalisiert werden. Gegen dessen klare Bestimmung und mit einer Umdeutung des 52(3) EPC haben Europäische Patentämter bereits zahlreiche Software-Patente erteilt. Patentanwaltsverbände machen seit Jahren Druck für eine Ausweitung der Patentierbarkeit. Ihre Mitglieder sind auch die einzigen die unbetritten von einer Ausweitung profitieren. Ökonomische Untersuchungen belegen die Schädlichkeit einer solchen Rechtsänderung.
Gefährdet ist in erster Linie die Softwareindustrie, die sich ohne die Möglichkeit zur Patentierung blühend entwickelt hat, und vielen anderen Bereichen der Gesellschaft die Geschwindigkeit des Fortschritts diktiert. In einer Zeit, in der Software in immer mehr Bereiche dringt, Lebensader der Informationsgesellschaft ist, das Internet zum universellen Kommunikationsmedium geworden, haben gesetzgeberische "innovative" Eingriffe bislang vor allem geschadet. In zweiter Linie ist daher ein jeder Bürger von einer Regulierung betroffen.
Die immer wieder gehörte Behauptung, man wolle nur den Status Quo festschreiben, mag zutreffend sein. Der Status Quo bedeutet die Anerkennung zahlreicher Trivialpatente, die das Europäische Patentamt bereits abgesegnet hat. In Deutschland hat etwa die Monopolkommision die neue Vergabepraxis der Patentämter verurteilt. Harmonisierung aus Sicht der Patentbürokratie heisst sich auf den größten gemeinsamen Nenner zu einigen und deutet auf die Problematik hin: Eine Ausweitung der Patentierbarkeit ist eine Einbahnstrasse. Sobald Patentierbarkeit erweitert wird, entstehen wirtschaftliche Interessen an der Rechtssicherheit für erteilte Patente. Daher konnte etwa die britische EU-Abgeordnete McCarthy in ihrem Bericht auf die wirtschaftlichen Interessen deren verweisen, die von den Patentämter in Verletzung geltenden Rechtes Patente erteilt bekommen haben. Sonstige ökonomische Begründungen ausserhalb einer allgemeinen Pro-Patentideologie konnten die Befürworter einer Richtlinie bislang nicht vorweisen. Dabei geht es gar nicht darum Patente generell abzulehnen, es müssen nur klare Grenzen für das Instrument Patentierung definiert sein. Software und Geschäftsprozesse waren bislang aus gutem Grunde ausdrücklich von dem schwerfälligen Instrument der Patentierung ausgenommen.
Mehr als 330 000 Bürger haben bislang ihren Unmut über die Richtlinienpläne in einer Petition zum Ausdruck gebracht. Dabei ist das Problem Software-Patentierung so speziell, dass manch Aussenstehender meinen könnte, dass dieses Gebiet den Juristen überlassen werden könne. Umso mehr zeigt die rege Artikulation der Zivilgesellschaft in diesem durch Fachleute mit Eigeninteressen vom Bürger abgeschirmten Rechtsgebiet: Die Europäischen Bürger haben verstanden, dass es um ihre Zukunft geht. Die vielbeklagten Demokratiedefizite des Europäischen Rechtsbildungsprozesses sehen wir am Thema Softwarepatentierung geradezu exemplarisch. Ähnlich wie im Agrarbereich hat eine Interessengruppe den Staat zur Beute genommen.
Kaum ein Softwareentwickler hat die Zeit sich durch das Gruselkabinett der Europäischen Software-Patente vom FFII zu lesen. Patentschriften sind für ihn als Ideengeber wertlos, allein schon wegen ihrer Sprache, Quellcode versteht hingegen ein Entwickler. Er müsste sich in Zukunft mit der Patentbürokratie herum schlagen, an der viele verdienen wollen. Jeder Entwickler nähme in Zukunft an einem Patentprogrammierverletzungswettbewerb teil, denn Patentrecherche ist unzuverlässig. Freie Software und Open Source können gar nur verlieren bei einer Neuregelung, denn wer soll die Kosten für Patentanmeldung und die Pflege eines Patentportfolios bezahlen? Das betrifft auch die Fähigkeit, das Risiko von Rechtstreiten einzugehen. Mit der populären GPL - Lizenz sind existierende Patentlizenzen gar unvereinbar.
Mittelständische Entwickler und Sharewareautoren werden gleichermassen komparativ benachteiligt. Für IT-Großunternehmen erweist sich Patentierung dank Kreuzlizensierung als Nullsummenspiel. Ihre Patentabteilungen begrüßen eine Rechtsänderung. Allen droht aber der Anschlag durch Patentgrabberfirmen als Freibeuter der neuen Regulierung. Man erinnere sich an die ungeheuerlichen Missbräuche des Markenrecht durch zwielichtige Anwälte: gegen Handwerksmeister mit Webpräsenz und alle anderen, die sich nicht wehren können.
In den Vereinigten Staaten haben die Patentanwälte eine universelle Patentierbarkeit durchgesetzt - mit verheerenden Folgen für den Standort. In den USA ist die Bedrohung durch Softwarepatente schon heute real. Auch Geschäftsprozesse können dort ausdrücklich patentiert werden. Schlagzeilen machte das absurde "1-Klick Patent" des Online-Buchhändlers Amazon.com, mit dem das Weihnachstgeschäft des Konkurrenten Barnes and Noble mit Rechtsmitteln sabotiert wurde. Es besagte vereinfacht, dass zur Abwicklung eines Bestellvorgangs nur ein Mausklick erforderlich sei. Barnes and Noble hatte diese "Technologie" zufällig auch implementiert.
Bereits jetzt fällt es schwer vom W3C Offene Standards für das Internet zu definieren, die patentfrei sind. Das gleiche gilt für den Bereich Voice over IP Software, bei der Offene Standards die Zersplitterung des Telefonmarktes durch inkompatible Herstellerstandards überwinden könnten. Vor allem kleine Unternehmen sind in diesem Bereich die Innovatoren, nur schwachbrüstig mit Patenten ausgestattet, und kaum zur Verteidigung im Rechtsstreit fähig.
Software-Patente behindern echte Innovation. In einem Markt mit starker Zeitpräferenz, hartem Innovationswettbewerb und kaum Umgehungsmöglichkeiten sind Patente (>20 Jahre vgl. TRIPS) auf Software Sand im Getriebe. Allein eine Anmeldung in der schwerfälligen Patentbürokratie dauert länger als ein normaler Softwarelebenszyklus. Nicht ohne Grund wurde Software durch internationale Übereinkünfte explizit durch Urheberrecht, nicht aber durch Patentrecht geschützt. So soll es auch bleiben, damit Softwarefirmen und Bürger nicht Russisches Patentroulette spielen müssen. Lasst es nicht zu, dass interessierte Gruppen die Regeln der Informationsgesellschaft zu ihren eigenen Gunsten verändern.
