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Deregulierung

Das Schlagwort der Deregulierung wird häufig als Synonym für die Deregulierung des Arbeitsmarktes (genauer den Abbau von vorgeblich die Arbeitnehmerseite begüstigenden Regelungen) verstanden. In der Fachwelt dagegen hat Deregulierung immer noch ihre eigentliche liberale Bedeutung: Rückzug des regulierenden Staates.

Kommentar K.F. Lenz 2001

Unter http://europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh?p_action.gettxt=gt&doc=IP/01/1762|0|RAPID&lg=EN&display= wird berichtet, dass die Kommission der Europaeischen Gemeinschaft das politische Ziel beschlossen hat, bis Januar 2005 den Umfang der Gesetzgebung auf Europaeischer Ebene um 25 Prozent zu reduzieren.

Geltendes Europarecht fuellt derzeit etwa 80 000 Seiten im Amtsblatt der EG.

Eine Klarstellung, dass 30000 gesetzwidrig erteilte Softwarepatente keinerlei Wirkung entfalten, wuerde allein eine Deregulierung im Umfang von ueber 100 000 Textseiten bewirken (angenommen, dass die durchschnittliche Seitenzahl eines dieser Patente einen Wert von 4 nicht unterschreitet).

Umgekehrt bedeutet eine Angleichung an die Rechtslage in den USA eine erhebliche zusaetzliche Normenflut.

Daher ist das oben genannte und von Politikern aller Richtung auch immer wieder betonte Ziel einer Deregulierung ein Argument in der hier gefuehrten Debatte. Dieses Argument verdient moeglicherweise etwas Aufmerksamkeit, wenn ein Richtlinienvorschlag der Kommission auftauchen sollte, der im Gegensatz zu dem oben genannten Ziel eine Angleichung der Rechtslage an die gegenwaertige gesetzeswidrige Praxis bringt.

K. L e n z

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