DPMA gewährt Schutzrecht auf einen blauen Engel
Klarstellung: Diese Angelegenheit hat entgegen anderen Meldungen nichts mit Patenten zu tun.
Das DPMA hat Pressemeldungen zufolge offenbar ein Schutzrecht (vermutlich eine Wort-Bild-Marke oder *Bildmarke*) auf einen Engel aus einem Gemälde des Künstlers Raphael von 1513 gewährt. Die Eintragung soll sich auf den linken Engel im unteren Bereich des Gemäldes mit dem zusätzlichen Schriftzug "Der blaue Engel" beziehen. (Der Zusatz bezieht sich möglicherweise auf einen gleichnahmigen Schwarz-Weiss Film mit Marlene Dietrich aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts.) Die Marke soll laut Eintrag für die Warenklassen Schmuck, Schreibwaren, Spielkarten, Spielzeuge und Sportartikel gelten.
Die meisten der bisher erschienen Pressemeldungen sind insofern irreführend, als immer wieder von einem Patent die Rede ist, sogar mit Angabe einer Nummer. Dies rührt aller Wahrscheinlichkeit von einem groben Fehler im Bereich der Nachrichtenagenturen her. Zumindest ist der Fehler dort nicht mehr aufgefallen.
Die Meldung hat insofern Popularität, weil die Eintragung angeblich durch eine Dame, die auch als Prostituierte tätig sei, gemacht wurde. Weiterhin ist ein entsprechender Bericht auch in der Bild-Zeitung abgedruckt gewesen.
Die Meldungen sind in gewissem Sinne dennoch für eine Betrachtung unter dem Gesichtspunkt der Schutzrechte interessant, weil sie unter anderem Statements von Museumsbetreibern (das Gemälde wird in Dresden ausgestellt) und anderen von der Materie betroffenen Personen enthalten. Zwar sind ist die Qualität der Äusserungen durchaus zu hinterfragen, aber andererseits erschliesst sich damit auch eine gewisser Teil der Problematiken mit denen Personen aus dem musealen Bereich konfrontiert sind.
Infos der DPMA-Marken-Datenbank
- Reg.Nr./AKZ: 30253039.8
- DB: N
- K: E (Datum des Eintrags)
- Datum: 21.05.2004
- Zeichentext: DER BLAUE ENGEL
- Markenform: Wort-/Bildmarke
- Farben: blau, braun, grau, weiß
- Leitklasse: 35
- Klassen: 09; 14; 16; 20; 21; 28; 35; 44; 45
Auszug der Klassenbeschreibung: ... Software ... Verkaufsautomaten und Mechaniken für geldbetätigte Apparate ... Schmuckwaren ... Buchbindeartikel ... Waren (...) aus Kunststoffen ... Turn- und Sportartikel ... Werbung; Marketing ... Organisation und Durchführung von Veranstaltungen zu wirtschaftlichen und Werbezwecken ... persönliche und soziale Dienstleistungen betreffend individuelle Bedürfnisse
Da die Klassen oftmals sehr weit gefasst sind kann man hieraus kaum Schlüsse über den eigentlichen Gebrauch der Marke ziehen. Der Einsatz für ein Filialgeschäft für Gemischtwaren oder Andenken wäre genauso denkbar wie für ein Fachgeschäft für Trachtenmode, aber genauso auch für einen Erotik-Fachversand.
Die einzig wirklich bindende Folgerung ist aus diesem Schutzrecht ist die Einschränkung von Wettbewerbern im Sinne des Ausschlusses von der Marke ähnelnden Geschäftskennzeichen. Eine Ausschluss wäre etwa gegeben wenn jemand z.B. ein Unternehmen mit "der grüne Engel" begründen würde und dabei ein vergleichbares Motiv in seinem Geschäftsalltag verwenden würde, so dass die Gefahr der Verwechslung im Geschäftsbetrieb gegeben wäre.
Die Text-Passage dürfte dabei evtl. noch eher einem Schutzrecht Dritter unterliegen. Das Bild sollte zunächst rechtefrei sein, da die Schutzfrist nach Tod des Urhebers abgelaufen ist, und es somit frei für jeden nutzbar ist. Einzig die Frage wie das Bildmotiv selbst reproduziert wurde könnte die Frage nach den Rechten von Dritten, z.B. einer Fotografie, die als Vorlage diente, aufwerfen.
Pressemeldungen
2005-01-09 DE freiepresse.de: Prostituierte erwirbt Patent für Engel der «Sixtinischen Madonna» (beleuchtet u.a. Patentierungspraxis des DPMA und Durchsetzbarkeit)
2005-01-07 DE mdr.de: Weltberühmte Putten - Prostituierte sichert sich Rechte an Raphael-Engeln (mit Bild vom Gemälde)
2005-01-07 DE Dresdner neueste Nachrichten (online): Aufregung um die Engel der Sixtinischen Madonna
siehe auch:
Die Himmelsscheibe von Nebra hat insbesondere auf den Diskussionsseiten der Wikipedia zahlreiche Wortmeldungen hervorgebracht, die sich auf die Problematik von Schutzrechten auf eigentlich schon längst freie Inhalte beziehen. Insbesondere das Editionsrecht wird hierbei vertieft.
