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05-01-25 Electronic Frontier Foundation: Gefährdete Spielzeuge

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Siehe auch als aktuelles Beispiel aus Deutschland:

Zusammenfassung

Die European Frontier Foundation, eine IT-Lobbyorganisation aus den USA, hat eine neue Kampagne gestartet. Sie weist auf die Gefährung von Interoperabilität und eines funktionierenden Wettbewerbs bei Geräten der Unterhaltungselektronik hin. Und führt beispielhaft drei Klassen auf: Geräte und Software, die aus rechtlichen Gründen schon vom Markt verschwunden ist, Geräte unter dem Damoklesschwert von Rechtsänderungen stehen und Geräte, die unbefleckt sind. Dabei werden von der EFF in die letzte Klasse polemisch wirkende, technisch unspektakuläre Geräte wie der Beta-Videorekorder angeführt - dennoch ist jedes dieser Geräte mit einer Rechts-Geschichte versehen, die teilweise bis zum obersten Gericht ging, wobei in 2 Fällen die EFF unterstützt hat.

Analyse

In diesen Beispielen werden zwar vordergründig rechtliche Mittel eingesetzt gegen die Geräte, sie sind aber lediglich Waffe von Interessen, die durch die Innovation infolge dieser Geräte wirtschaftliche Einbußen hinnehmen müssen. Entsprechende Rechtsprozesse nutzen das gesamte Arsenal möglicher Rechte oder Verletzungen. Patente im Speziellen können eine wirkungsvolles Mittel zur Marktkontrolle sein, um z.B. DRM durchzusetzen. Die EIF weist auf die Möglichkeit der Wettbewerbsbeschränkung und des Unterbindens von Fortschritt hin. Sie zeigt ausserdem an dem Beispiel auf, dass nicht allein Mitbewerber auf dem Markt der Unterhaltungselektronik Schutzrechte gegen die Konkurrenz einsetzen, sondern wirtschaftlich von der Unterhaltungselektronik abhängige Marktakteure Einfluss nehmen wollen.

Die Tatsache, dass auf FCC Chef Powell bezug genommen wird, zeigt, dass sein Umfeld das Ziel der Kampagne ist. Die EFF wird häufiger von Hardwareherstellern unterstützt, um solche öffenlichkeitswirksamen Kampagnen zu führen. Im folgenden Fall ist sie vermutlich nicht nachhaltig angelegt, sondern muss im Kontext anderer Aktivitäten betrachtet werden.

Die Kampagne kann als nette PR-Aktion im Stil angelehnt an "Rettet die bedrohte Tierwelt" gewertet werden. Wie der Leser dieser Webseite dazu beitragen soll die "Innovationsatmosphäre zu schützen" bleibt aber unerwähnt.

Ein Beitrag könnte zum Beispiel die Teilnahme an Konsultationen oder das Einschreiben in einschlägige Mailinglisten sein.

Inhalte

In einer halb-grafischen Aufarbeitung werden ein paar Spielzeuge wie folgt kategorisiert und mit Hintergrundinfos (mehr Infos im Original-Artikel!) versehen:

Kommentare

Alexander Stohr

Frei formulierte Zusammenfassung

Was wäre wenn... fragt die EFF. Was wäre wenn diese kleinen Dinger, diese MP3-Musikspieler (am Beispiel des TiVo oder iPod), die man in der Werbung immer wieder als unverzichtbare Begleiter auf allen Wegen präsentiert bekommt, was wäre, wenn man sie erst garnicht im Handel bekommen könnte?

Diese "kleinen Tierchen" sind gefährdete Spezies. Bedroht werden sie von den Hollywood-Studios, von den grossen Plattenfirmen, von denen die gewerbsmässig daran interessiert sind, dass Medien verknappt sind und die davon abgeleiteten Waren und Dienstleistungen allein ihrer eigenen Infrastruktur Gewinne einbringen. Das schliesst aber genau die von den einzelnen so freudig begrüsste Infrastruktur mit MP3 und vergleichbaren wahlfreien Standards der Nutzung aus, wie sie auf dem Gros der derzeitigen Handgeräten implementiert ist.

Die Dinge gehen seltsam voran in diversen Standardisierungsgremien... Die Platten- und Video-Industrie möchte uns Systeme verehren, die ganz alleine ihren Wünschen entsprechen, die wenn sie flächendeckend eingeführt sind, eine weltweite Kontrolle aller Medien erlauben. Kein Platz mehr für Konkurrenz, kein Weg mehr vorbei an der Technik in den Haushalten für kleine Labels, kein Independent, kein Bootleg, keine Privatkopie mehr. Das alles wird flankiert durch eine Fortschreibung der Gesetzgebung im Sinne der Industrie, z.B. mit Regeln für DRM, oder in Form des DCMA.

Die EFF postuliert, das ist eine Bremse für Innovationen. Das sind schlechte Nachrichten für die Innovation selbst. Weiterhin wird "Fair Use" für die käuflich zu erwerbenden Medien eingefordert.

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