Schwacher FAZ-Artikel mit starken ZVEI Stückchen: "Milliarden" und "Menschenleben" gefährdet
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Wirtschaftsredakteur Georg Giersberg schreibt für die FAZ einen apologetischen Artikel, in dem er Horrorszenarien für die Elektroindustrie entwirft, und macht sich unwahre Behauptungen zu eigen, die von Patentanwälten von Siemens und den Verbänden ZVEI und EICTA gestreut wurden. Insbesondere wird die Legende kolportiert, die Richtlinie im Sinne des Parlamentes mache klassische Erfindungen in der Elektroindustrie unpatentierbar und der Begriff der "computer-implementierte Erfindung" sei etwas anderes als ein "Softwarepatent". Neu hinzu kommt die Interpretation, es ginge um die Patentierung von Gerätesteuerungssoftware. Zum Ende führt der FAZ-Artikel ein Sicherheitsargument neu in die Debatte ein. Der Artikel enthält zahlreiche Hinweise darauf, dass er Teil einer aufwändigen Desinformationskamapgne ist, die ZVEI bei einer Medienagentur in Auftrag gegeben hat.
in der Rubrik Aktuell - Wirtschaft - Hardware & Software
Kommentar: Tri-tra-tru-la-la
oder: *Der Versuch eines ernsten Kommentars* von A. Rebentisch
40% Unsinn wäre ja noch in Ordnung
Ein Beobachter ist es gewohnt, dass Medien 40% Unsinn über die Richtlinie schreiben, ganz gleich wie die Medien ausgerichtet sind. Das darf ich nur nicht sagen, denn Medienschelte kommt nicht gut an. Es ist aber nun einmal mein Erfahrungswert. Und es ist gar nichts Verwerfliches daran, schlicht der Komplexität des Themas und den Zwängen der journalistischen Arbeitsweise geschuldet, wenn Unwahrheiten verbreitet werden. Der Artikel von Herrn Giersberg bildet aber einen neuen Tiefpunkt der Berichterstattung in der Qualitätspresse. Er macht sich die erfundene Behauptungen eines Herrn Ziesemer zu eigen.
Milliardenverluste, Arbeitslosigkeit, ...
- Es drohen Milliardenverluste. Viele Arbeitsplätze sind gefährdet. Das wären die Folgen, wenn das Europäische Parlament die Richtlinie über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen gegenüber dem Gemeinsamen Standpunkt der EU-Kommission verwässern sollte.
Selbstverständlich ist jedem halbwegs informierten Beobachter der Szene bekannt, dass es keinen gemeinsamen Standpunkt der EU-Kommission gibt, sondern nur einen in diesem Jahr nunmehr aus formalen Gründen abgesegten "Gemeinsamen Standpunkt" des Ministerrates mit der Kommission, der von vielen Parlamenten grundwegs abgelehnt wurde und mit einem ganzen Rattenschwanz von unilateralen Erklärungen versehen ist. Die von den Patentbürokraten unter ihresgleichen im Ministerrat ausgehandelte Version ist der bislang radikalste Entwurf, was er durch zahlreiche Obfuskationen zu verbergen sucht.
Milliardenverluste, Arbeitsplätze? Gut gebrüllt, Herr Giersberg. Seriöse Journalisten sollten bei solchen Aussagen vorsichtiger sein.
Papi, was ist eine computer-implementierte Erfindung?
- Und um diese "in Geräte eingebettete Software" (embedded Software) geht es bei dem Streit in Straßburg. Bisher war alles klar: Reine Software, also Computerprogramme zur Verarbeitung von Texten, Tabellen oder Präsentationen, die man kopieren und an anderer Stelle auf jedem beliebigen Computer wieder implementieren kann, sind nicht schützenswert. Das war so, das ist so und das bleibt so. Aber Software, die an eine bestimmte Hardware gebunden ist - die also nur im Rahmen einer bestimmten Apparatur funktioniert, wenn diese auch noch in einem bestimmten Umfeld eingebaut wird - ist als Erfindung bisher patentierbar.
Es geht bei der Richtlinie um die Patentierbarkeit "computer-implementierte Erfindungen", das ist das EPO-Wort für Softwarepatente. Definiert ist eine computer-implementierte Erfindung in der Version des Rates genau auf diese Art und Weise. Die EPO schreibt in ihren Prüfungsrichtlinien:
- Computerprogramme fallen unter den Ausdruck "computer-implementierte Erfindungen", der Ansprüche abdecken soll, die Computer, Computernetze oder andere herkömmliche programmierbare Vorrichtungen umfassen, wobei prima facie die neuen Merkmale der beanspruchten Erfindung durch ein Programm oder mehrere Programme realisiert werden.
Übrigens: Embedded Software unterscheidet sich in keiner Weise von sonstiger Software und unterliegt den vollkommen gleichen Schutzregeln wie andere Software auch, ist genau wie diese urheberrechtlich geschützt. Software ist nämlich nach EPÜ 52 kein Erfindungsgegenstand. Software können diese Schutzregeln nicht von "embedded Software" abgrenzen.
When in Rome do like the Romans
- Allein in der Automobiltechnik basieren heute vier Fünftel der Erfindungen auf Software-Innovationen.
Wenn die Automobilindustrie auf Software setzt, so ist dies kein Grund den Patentschutz der Softwarewirtschaft aufzuzwingen. Es ist ein Zeichen der Überlegenheit des patentfreien Innovationsmodells der Softwarewirtschaft. In der Softwarewirtschaft sind Patentrechte verkehrsfremde Eindringlinge. Es wird immer eine Grauzone zwischen Hardware und Software geben müssen. Daraus darf jedoch nicht das Recht abgeleitet werden, sämtliche Software dem Patentschutz zugänglich zu machen, wie dies die Fassung des Rates in der Tat ermöglicht. Software ist nämlich kein neuartiger "Werkstoff", sondern unterliegt anderen Marktregeln und Gütereigenschaften.
Die Waschmaschinen sind wieder da
- Dabei geht es um ein Meßgerät, daß mehr Daten erfaßt und diese Daten besser verarbeitet als bisherige Geräte ebenso wie um die Steuerung einer Werkzeugmaschine, die mehr kann als andere Steuerungen.
Dies bezieht sich auf die Legende, nach der Fassung des Parlamentes, die klar Softwarepatente auschliesst, seien Steuerungen von Waschmaschinen nicht mehr patentierbar. Mittlerweile haben die Advokaten von Softwarepatenten dieses Argument fallengelassen und führen mittlerweile Insulinsonden als Paradebeispiel an. Das mehr Daten verarbeitende Messgerät ist wohl eine didaktisierende Veranschaulichung einer von der EPO unterhöhlten Technizitätsforderung.
Als Softwarepatente auf breite Ablehnung stießen, versteiften sich die Verteidiger darauf zu behaupten, es ginge gar nicht um die Patentierung von Software. Oder um Software "als solche". Sie nutzten dabei die Tatsache, dass der Terminus "computer-implementierte Erfindung" augenscheinlich etwas anderes suggeriert. Sie behaupteten ohne rechtliche Belege, die Fassung des Parlamentes aus erster Lesung mache Waschmaschinensteuerungen und dergleichen unpatentierbar. In diesem Jahr schliesslich erreichte diese absurde Kampagne ihren Höhepunkt, als Mittelständler aus der Automationstechnik über Verbände Eicta und ZVEI über den Fortbestand ihres Patentschutzes beunruhigt wurden. Hierbei spielt insbesondere eine große Rolle, dass es nicht gelang KMU für Softwarepatente zu mobilisieren.
Griffiges Argument, aber leider keine Ahnung vom Patentrecht
- Zum einen lohnt sich Forschung und Entwicklung in Europa nicht mehr, weil die Ergebnisse von 5 bis 15 Millionen Euro im Einzelfall nicht geschützt werden können. Zum zweiten gerate man dann in Europa unter Druck der Konkurrenten aus Amerika und Japan, die in ihren Ländern vergleichbare Entwicklungsergebnisse sehr wohl schützen lassen können. Europäische Anbieter von computerimplementierten Erfindungen stünden also nackt da gegenüber dem Wettbewerb.
Mit diesem Argument, das der Autor hier kolportiert, geben sich der Journalist und der hier zitierte verunsicherte KMU-Vertreter eine Blöße, da nicht einmal elementare Grundsätze des Patentrechtes vertraut zu sein scheinen. Patentschutz unterliegt dem Territorialprinzip. Deutsche Patente sind nicht Patente für Deutsche oder deutsche Unternehmen, sondern Patente für den deutschen Markt. Europäisches Recht legt die Regeln für den europäischen Binnenmarkt fest, die für alle Marktteilnehmer gleichermassen gelten. Erlangte Patente in Europa haben keine Gültigkeit auf dem japanischen oder amerikanischen Markt.
Ziesemer kämpft für KMU-Rechte
- Dennoch widerspricht Ziesemer vehement dem Argument, die Schutzrechte kämen nur den Konzernen zugute.
- Zwei Drittel aller Patentanmelder in Deutschland
Es ist international unstrittig, dass KMU gemessen an ihrer Marktbedeutung "zu wenig" patentieren, über die Gründe herrscht keine Einigkeit. Weil vor allem KMU-Verbände und Unternehmer sich gegen Softwarepatente ausgesprochen haben, ist häufig in der Öffentlichkeit das Großer-Mann-Kleiner-Mann Schema gespielt worden. Das erspart den interessierten Patentanwälten Belege für die Rechtfertigung von Softwarepatentrecht für die Konzerne zu liefern. Bei vielen Politikern hat jedoch der Mittelstand großes Gewicht.
Deshalb versuchen Patentlobbyisten in Brüssel, das sind insbesondere die Netzwerke der Patentanwälte, die von einer Ausweitung der Schutzrechte wirtschaftlich profitieren, Astroturfing zu betreiben. Nicht die führenden Verbandsmitglieder, sondern von ihren abhängige KMU verkleiden sich als besorgter Mittelstand.
Plonk! (*)
Vollends entgleitet Herr Giersberg in seinem letzten Abschnitt der Realität
- Zu wenig berücksichtigt werde auch das Sicherheitsargument. Eine allgemein zugängliche Software führe im schlimmsten Fall zum Absturz eines Computers.
Nein, ich frage jetzt nicht nicht, was "allgemein zugängliche Software" mit Patentschutz und Computerabstürzen zu tun hat. Ich finde es auch nicht lustig, dergleichen zu lesen.
Bitte verschonen Sie uns mit diesem Blödsinn! Wenn sie schon Meinungsmache betreiben, dann unterrichten Sie sich vorher. Wieder ist der Experte der Herr Ziesemer.
- Aber von der in Geräte und Anlagen implementierten speziellen Software hänge die Sicherheit der Anlage und damit die Sicherheit von Menschen ab. Das Versagen von computerimplementierter Software hat immer Konsequenzen bis hin zur Gefährdung von Menschenleben, unterstreicht Ziesemer. Der ZVEI und der europäische Verband der Elektroindustrie würden daher für eine Beibehaltung des Status quo kämpfen - in den nationalen Hauptstädten genauso wie in Brüssel und Straßburg.
Auf ihren Endsieg, Herr Ziesemer, machen Sie sich nicht lächerlich und uns das Leben unnötig schwer: "Mein Leben!"
- (*) Das Geräusch, wenn ein Troll im Killfile aufschlägt
Weitere Kommentare
Achim Müller
- Ist es um die Lobby der Patentbefürworter so schlecht bestellt, daß sie es notwendig hat, einen derart grottenschlechten Artikel in der FAZ zu veröffentlichen?
Steffen Maas
- Wäre es um die Sache nicht so ernst bestellt, könnte man herzhaft über den Artikel lachen, doch leider bilden sich MEPs aus dem Ausschuss Fischerei oder Landwirtschaft aufgrund von solchen Artikeln eine Meinung. Ich rufe daher alle Leser dieser Seite zu einem Leserbrief an die FAZ auf, in der Hoffnung, dass wenigstens einer gedruckt wird! Meiner ist unterwegs.
