2004-12-16 Schreiben FFII an Bundesministerin Künast
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E-Mail-Version gesendet, Printversion (datiert auf 16. Dez.) gefaxt und in Briefform am Morgen des 17. Dezember eingericht.
From: Christian Cornelssen <ccorn@ffii.org> To: poststelle@bmvel.bund.de Date: Fri, 17 Dec 2004 04:38:40 +0100 Subject: Postvorschau: EU-Rat 21.-22. Dez.: Abstimmung SWPat (Eine Printversion dieser Nachricht befindet sich im Anhang.) Sehr geehrte Frau Ministerin Künast, ich schreibe Ihnen, wegen Zeitdrucks kurz und knackig, in meiner Funktion als Vertreter des Fördervereins für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII), zuständig für Kontakte mit der Bundesregierung. Mehr als 70.000 Software-Entwickler und 2.000 kleine und mittlere Unternehmen der Software-Branche sowohl mit proprietären als auch mit Open-Source-Entwicklungsmodellen haben den FFII mit der Vertretung ihrer Interessen betraut. Weitere Informationen über den FFII finden Sie am Ende des Textes. Es geht um die Ministerratssitzung kommenden Dienstag und Mittwoch. Auf der Liste der A-Punkte steht die Softwarepatent-Richtlinie KOM 2002/0047 (KOD) über die "Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen".
- Diese Liste darf nicht angenommen werden.
- Greifen Sie bitte ein, wenn vom Ratsvorsitzenden nach Annahme
- der A-Punkt-Liste gefragt wird (gleich anfangs), und verlangen Sie, die Annahme der Ratsttexte zur Richtlinie KOM 2002/0047 wegen Diskussionsbedarf von der Liste der A-Punkte zu nehmen.
- Unterstützung ist von ES, IT, PL, AT, BE, LV zu erwarten.
- Denkbar ist eine Umwandlung in einen B-Punkt mit Neuabstimmung
- oder eine Verschiebung, wobei letztere angemessener ist.
- Polens Regierung hat im Mai und erneut Anfang November
- bekräftigt, dass sie den Ratsvorschlag nicht unterstützen kann. Damit fehlt dem Ratsvorschlag aufgrund der seit
- November geltenden Stimmengewichtung eine qualifizierte Mehrheit.
- Auch die Niederlande sind durch ihr Parlament zur Enthaltung
- aufgefordert worden, was ebenfalls (auch ohne Polen) bedeutet, dass der derzeitige Ratsentwurf bei einer Neuabstimmung keine qualifizierte Mehrheit mehr finden dürfte.
- Weder Polen noch die Niederlande haben seit dem ersten
- November ihre Unterstützung für den Ratstext erklärt.
- Die Neuabstimmung ist nötig, da die Geschäftsordnung
- des Rates eine qualifizierte Mehrheit zum Zeitpunkt der offiziellen Verabschiedung verlangt.
- Der Gesetzestext des Rates ist von den Fraktionen des
- Deutschen Bundestags als unzureichend kritisiert worden. Er genügt insbesondere nicht den Anforderungen an Klarheit und Ausgewogenheit, die an einen Gesetzesentwurf mit dermaßen weit reichender Bedeutung gestellt werden müssen.
- Hinzu kommt, dass die zum Ratsentwurf gehörigen
- Erklärungsdokumente erst vor kurzem verfügbar wurden, so dass die nötige sechs-Wochen-Frist zur Konsultation nationaler Gremien zum Zeitpunkt der Ratssitzung erst zur Hälfte verstrichen sein wird. Wie wichtig dies ist, zeigt bereits die nach der COREPER-Sitzung (15. Dezember) eilig einberufene Sondersitzung des niederländischen Parlaments.
- Inhaltlich ist abzusehen, dass die erst kürzlich vorgelegte
- Begründung des Ratsentwurfs als inakzeptabel bewertet werden muss. Das Ratspapier lehnt wesentliche Änderungen vom Beschluss des Europaparlaments ab mit der Begründung, sie seien "nicht mit TRIPs vereinbar" oder spiegelten nicht die "gängige Praxis" wieder.
- Die schriftlich dokumentierte Auffassung der
- Bundestagsfraktionen hält dem ersten Argument entgegen, dass TRIPs ausdrücklich Urheberrechtsschutz für Software verlangt, nicht aber eine Ausdehnung des Patentwesens auf Software.
- Zweitens ist den sowohl vom Justizministerium als auch
- von den Bundestagsfraktionen geäußerten Sorgen über die Erteilungspraxis des Europäischen Patentamtes zu entnehmen, dass die "gängige Praxis" eben das ist, was durch die Richtlinie kontrolliert werden soll, nicht das, woran die Richtlinie angepasst werden muss.
- Das Protokoll über die Rolle der nationalen Parlamente
- im Amsterdamer Vertrag ermutigt ausdrücklich zu einer Beteiligung der nationalen Parlamente am EU-Gesetzgebungsprozess und sieht keineswegs vor, den Ministerrat davon auszunehmen. Vor diesem Hintergrund ist es unzulässig, die Einbringung der Standpunkte mehrerer nationaler Parlamente (NL und DE) in die Entscheidungsfindung des Rates behindern zu wollen.
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E-Mail: buero@ffii.org
- Dringender Aufruf (Mai 2004) mit Unterstützerliste:
- Brief von Vrijschrift.NL / FFII an COSAC (September 2004):
- Brief von Vrijschrift.NL / FFII an COSAC (Dezember 2004): Mit freundlichen Grüßen -- Christian Cornelssen No Software Patents - FFII - Politik Deutschland Power to the Parliament!
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