Grietje Bettin MdB und Softwarepatente
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Allgemeines
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- Medienpolitische Sprecherin der Grünen
- Mitglied im Bundestagsausschuss Neue Medien
- Für ein weites Feld zuständig, zu dem auch das Softwarepatentthema gehört, das sie aber nur am Rande interessiert
- unterzeichnet gelegentlich Appelle und gibt klare Erklärungen gegen Softwarepatente ab
Rede vom in der Debatte zu den Entschliessungsanträgen von FDP und CDU/CSU im Bundestag am 21. Oktober (TOP 9, ca. 17:25), aus der Zip-Datei des Sitzungsprotokolls, mit
- ed 's/^M/³/' 15132m.txt | tr ³ '\n' | cat -s
Absätze gemacht und mit vim (vim ESC Kommando: gq) umgebrochen. Resultat:
- Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer: Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Grietje Bettin. Grietje Bettin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir reden hier heute über ein Thema, das den meisten erst einmal recht wenig sagt, in Fachkreisen aber schon seit einiger Zeit sehr heftig diskutiert wird: die Frage der Patentierbarkeit von Software. Bisher war - das haben alle meine Kollegen schon angesprochen - Software bei uns primär urheberrechtlich geschützt. Das ist auch richtig so. Eine Patenterteilung für Software halten dagegen auch wir Grüne für hochproblematisch. Dafür gibt es mehrere gute Gründe. Ich will versuchen, dies anhand einiger praktischer Beispiele deutlich zu machen. Wenn Software zukünftig patentierfähig wird, führt dies dazu, dass - im übertragenen Sinn - nicht mehr eine bestimmte Mausefalle, sondern pauschal Mittel zum Fangen von Nagetieren patentiert werden könnten. Ein anderes Beispiel: Musiknoten lassen sich mit Softwarecodes vergleichen. Hätte der Komponist Bach ein Patent auf eine Symphonie dadurch gekennzeichnet, dass Klang erzeugt wird, dann hätte dies möglicherweise nicht nur Mozart in erhebliche Schwierigkeiten gebracht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, bislang gilt: Der konkrete Programmiercode ist durch das Urheberrecht geschützt, nicht aber - und das ist wichtig - die Idee oder das Verfahren an sich. Es ist also möglich, dieselbe Idee auf eine andere Weise umzusetzen, ohne gegen das Urheberrecht zu verstoßen oder Lizenzgebühren zahlen zu müssen. Dies würde sich bei einer generellen Zulässigkeit von Softwarepatenten grundlegend ändern; denn die mit den Patenten verbundenen Schutzrechte würden auf Dauer die Entwicklung vielfältiger Alternativprodukte verhindern. Die Weiterentwicklung des Wissens würde gerade in der Informationstechnologie massiv eingeschränkt. Wir sind fest davon überzeugt, dass Softwarepatente vor allem im Interesse der Großunternehmen liegen - der Kollege Krings hat das angesprochen - und den vielen kleinen und mittleren Softwareentwicklern massiv schaden würden; denn nur größere Firmen verfügen über eigene Patent- und Rechtsabteilungen, die entsprechende Recherchen und Anmeldevorgänge effizient abwickeln können. Wir alle müssten als Verbraucherinnen und Verbraucher ebenfalls Nachteile erleiden, weil Software womöglich teurer und in ihrer Vielfalt eingeschränkt sein würde. Außerdem - dieser Punkt ist mir persönlich besonders wichtig - befürchten wir negative Auswirkungen auf die Open-Source-Entwicklung und die freie Software. Hier sind unsere Bedenken grundsätzlicher Natur. Das Patentrecht verlangt Geheimhaltung bis zur Patentanmeldung. Ein offener Entwicklungsprozess wie bei Open Source kann unter solchen Umständen wohl kaum durchgeführt werden. Für uns als rot-grüne Koalition ist der Einsatz für freie Software und Open Source ein wichtiges politisches Anliegen: sei es bei der Migration des Servers des Deutschen Bundestages von einer Windows- auf eine Linuxlösung oder auch bei entsprechenden Pilotprojekten in den Ministerien. Liebe Kolleginnen und Kollegen, alle Fraktionen eint anscheinend die Überzeugung, dass Computerprogramme als solche keine patentierbaren Erfindungen darstellen. Gleichwohl wollen wir alle für diesen Bereich mehr Rechtssicherheit schaffen. Tatsache ist, dass die Patentierbarkeit von Software bereits in den letzten Jahren durch die Praxis der Patentämter und die Rechtsprechung immer weiter ausgedehnt worden ist. Deshalb brauchen wir eine Änderung und Klarstellung der derzeitigen Rechtslage mit dem Ziel, die schleichende Ausweitung der Patentierbarkeit von Software zu verhindern. Auch wenn ich hier keinen Hehl daraus machen möchte - das habe ich auch in der Vergangenheit nicht getan -, dass ich mit dem Vorgehen des BMJ bei den Richtlinienverhandlungen in Brüssel nicht zufrieden war, müssen wir feststellen, dass sich das Ministerium in Brüssel leider vergeblich für eine eindeutigere Definition des Technikbegriffs sowie für klare Anforderungen an die Interoperabilität stark gemacht hat. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD - Jörg Tauss [SPD]: Jawohl, das haben wir gemacht!) - Genau. Wir werden die Bundesregierung ausdrücklich auffordern, die Beschlüsse des Europäischen Parlaments vom 24. September 2003 bei der weiteren Kompromisssuche als Grundlage zu betrachten. Insbesondere die grüne Fraktion im Europäischen Parlament hat sich für den klugen Beschluss des EU-Parlaments stark gemacht und ihn aktiv mitgestaltet. Wir müssen erreichen, dass es zu einer eindeutigen und praktikablen Begrenzung patentierfähiger computerimplementierter Erfindungen kommt und dass Trivialpatente generell ausgeschlossen werden. Wir werden uns ebenfalls dafür einsetzen, dass der Umfang patentrechtlicher Ansprüche auf Erzeugnisse und Verfahren begrenzt wird und dass keine reinen Programmansprüche möglich sein werden. Die Patentierbarkeit von Algorithmen und Geschäftsmethoden muss ebenfalls ausgeschlossen sein. Bündnis 90/Die Grünen wird sich auch weiterhin entschieden dafür einsetzen, dass alternative Entwicklungskonzepte wie Open-Source-Projekte nicht beeinträchtigt werden. Abschließend sei noch einmal gesagt: Patente auf Software schaden dem Wissensstandort Deutschland. Sie schaden den kleinen und mittelständischen Unternehmen. Diese Erkenntnis gilt es nun auch politisch umzusetzen. Ich hoffe, dass wir durch unsere gemeinsame Kraftanstrengung bei diesem Thema doch noch zu einem interfraktionellen Antrag kommen, um als Deutscher Bundestag auch gegenüber dem Europaparlament mit einer Stimme zu sprechen. Danke schön. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)
Kommentar
- Grietje Bettins Redenschreiber/in hat offensichtlich Anleihen bei den schlechteren Passagen auf der FFII Website gemacht. Es demonstriert die Defizite in unserer Selbstdarstellung nach aussen. Wenn Software zukünftig patentierfähig wird, führt dies dazu, dass - im übertragenen Sinn - nicht mehr eine bestimmte Mausefalle, sondern pauschal Mittel zum Fangen von Nagetieren patentiert werden könnten. Ein anderes Beispiel: Musiknoten lassen sich mit Softwarecodes vergleichen. Hätte der Komponist Bach ein Patent auf eine Symphonie dadurch gekennzeichnet, dass Klang erzeugt wird, dann hätte dies möglicherweise nicht nur Mozart in erhebliche Schwierigkeiten gebracht.
Wenn überspitzende Gedankenführung dieser Art kolportiert wird, macht man sich leicht lächerlich. Am Ende heisst es dann es werde verbreitet, Musik solle patentiert werden. Hartmut Pilch hat daraufhin die entsprechenden Passagen auf der swpat.ffii.org Seite neu gestaltet.
- Warum ist es wichtig, dass Programmideen nicht durch Urheberrecht geschützt sind? Das scheint undurchdacht, siehe I2P Debatte. Warum soll ausgerechnet Patentrecht eine urheberrechtliche "Schutzlücke" ausfüllen?
- Es fehlen klare Vorstellungen über das weitere Vorgehen der Bundesregierung im Rat
- Lob für die Anstrengungen des BMJ, aber kaum Erwähnung, dass der gekürzte deutsche Vorschlag Teil eines Täuschungsmanövers war, kein Wort darüber, dass das BMJ sein Wort gebrochen hat, kein Wort darüber, dass mehr zu erreichen gewesen wäre. Grietje Bettin hier sehr floskelhaft bzw. diplomatisch: Auch wenn ich hier keinen Hehl daraus machen möchte [..], dass ich mit dem Vorgehen des BMJ bei den Richtlinienverhandlungen in Brüssel nicht zufrieden war, müssen wir feststellen, dass sich das Ministerium in Brüssel leider vergeblich für eine eindeutigere Definition des Technikbegriffs sowie für klare Anforderungen an die Interoperabilität stark gemacht hat. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD - Jörg Tauss [SPD]: Jawohl, das haben wir gemacht!) - Genau.
Frau Bettin argumentiert mit dem bei den Grünen so beliebten GroßerMannKleinerMann-Schema, das ein politischer Todeskuss ist. Wir sind fest davon überzeugt, dass Softwarepatente vor allem im Interesse der Großunternehmen liegen - der Kollege Krings hat das angesprochen - und den vielen kleinen und mittleren Softwareentwicklern massiv schaden würden; denn nur größere Firmen verfügen über eigene Patent- und Rechtsabteilungen, die entsprechende Recherchen und Anmeldevorgänge effizient abwickeln können. Wir alle müssten als Verbraucherinnen und Verbraucher ebenfalls Nachteile erleiden, weil Software womöglich teurer und in ihrer Vielfalt eingeschränkt sein würde.
Richtig ist, dass Einführung von Patentrecht zu einer Wettbewerbsverzerrung zugunsten größerer Unternehmen führt. Das von ihr immerhin noch eingebrachte Argument der 'Economies of Scale' hebt ihren Beitrag über eine unreflektierte Anwendung des GroßerMannKleinerMann-Schema hinaus. Die Idee, dass Verbraucherinteressen berührt sein können ist für uns interessant. Wir haben in dieser Richtung bislang keine Argumentation entwickelt. Tatsache ist, dass die Konsumenten die Monopolrente für den Patenthalter und die bezahlen, hinzu treten die Wohlfahrtsverluste durch den Eingriff in den Freien Markt.
