IT Freelancer Magazin, Ausgabe 6/2005, Seite 54
Freiberufler-Spitzen (Gastkolumne von Thomas Matzner)
Der Autor Matzner macht in diesem Artikel zwischen den Zeilen Werbung pro Softwarepatente. Andreas Burkhardt kommentiert.
Nach einer Einleitung über Musiker, Honorare und das Atmen heißt es plötzlich: "Diskussionen über Softwarepatente sind manchmal von einem ähnlichen Geist getragen. Der Satz von Pythagoras ist nicht lizenzierungspflichtig. Also gehören Algorithmen der Öffentlichkeit. Wer sie erfindet, hat keinen Vergütungsanspruch. Wenn er Geld für Miete und Urlaub braucht ..."
Man sollte fast glauben, der Autor (und der Leser) können nicht zwischen einem mathematischem Satz und einer Erfindung unterscheiden. Oder er wisse nicht, dass Einstein eben kein Erfinder war und die Relativitätstheorie selbstverständlich nicht lizenzierungspflichtig wäre.
Oder: "Denn es ist unbestritten, dass derjenige, der das Handbuch für die Software herstellt, dafür Geld verlangen darf."
Die Druckerei darf selbstverständlich sich für ihre Arbeit entlohnen lassen. Auch die Autoren von Software und Handbuch haben beide an ihrem Werk sämtliche Urheberrechte und daraus auch Ansprüche auf angemessene Honorare.
Dann folgert der Autor aus "Wissen ist umsonst." zwischen weiteren Zeilen ein 'Die Vermittlung von Wissen darf somit nur kostenlos geschehen.' wird. Die GPL lässt grüssen.
Kurz vor Schluß heißt es wieder: "Ein mathematischer Satz ist also nur scheinbar kostenlos. Er ist ein Stück Infrastruktur, das der Staat dem Erfinder abkauft und uns allen zugänglich macht."
Fazit: + b² = c² ist ist Mathematik und Wissenschaft, eine Erfindung ist die Patentierbarkeit von Software.
Ein kompetenter Berater sollte beides auseinanderhalten können. Ein seriöses Magazin sollte von solchen Gastkommentaren Abstand halten können.
