2004-06-06 DE IHK-Patentexperte fordert Aktivierbarkeit von Patenten als Vermögensgegenständen
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Einem Bericht des Handelsblattes fordert Michael Kuckartz, Leiter des Patentzentrums der IHK Hamburg, die Aktivierung von Patenten in Bilanzen. Bei näherem Hinsehen ergibt sich, dass Unternehmen dies bereits heute tun können.
Kuckartz wird zitiert mit der Aussage
"Wenn Unternehmen selbst entwickelte Patente als Kreditsicherheit einsetzen könnten, wäre das die größte Innovationsförderung für Deutschlands Mittelstand".
Michael Kuckartz leitet das Patentzentrum der Handelskammer Hamburg.
Das Handelsblatt stellt eine Patentlücke für KMU fest: "Denn kleine und mittelständische Betriebe seien zwar sehr innovationsstark, oft fehle ihnen aber das Geld, Patente in marktfähige Produkte umzusetzen. Bei Gesprächen mit Banken hätten sie schlechte Karten, weil Patente zunächst einmal nur Kosten bedeuten."
Und von der Unternehmensberatung KPMG wird Martin Ziegler zitiert: "Bilanziell treten Patente nach HGB nur dann positiv in Erscheinung, wenn sie von anderen Unternehmen erworben wurden oder wenn Geld aus der Vergabe von Lizenzen fließt?.
Was Handelsblatt unterschlagen wird, ist, dass aus der Aufweichung des Aktivierungsverbotes von selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenständen in der Handelsbilanz nicht "Kreditwürdigkeit" erwächst, sondern lediglich ein anderer Ausweis erfolgt. Die Kritiker verfolgen offensichtlich andere bilanzielle Ziele und unterstellen den Kreditinstituten irrationale Vergabekriterien, die statisch an die Bilanzierungmethoden nach HGB gebunden seien.
Eine Gegenposition wird von der Praxis vertreten. Dr. Gerhard Vogt von der österreichischen Raiffeisen Centrobank erklärt die Vorgehensweise: "In jeder Bilanz den Posten Goodwill argwöhnisch beäugen (mit ihm alle anderen immateriellen Wirtschaftsgüter wie Recht, Patente, Software u.s.w.), ihn geistig vom Unternehmenswert abziehen und sich darauf einstellen, dass, je grösser der Goodwill ist, dieser zu einem Badwill mutieren kann, der mit Sicherheit die zukünftigen Kurse drückt."
Im angelsächsischen Bereich, in dem das True and fair view Prinzip eine größere Rolle einnimmt und als Anlageform Eigenkapital vorherrscht, werden immaterielle Vermögensgegenstände etwas realistischer bewertet, als im deutschen vom Vorsichtsprinzip geprägten Handelsbilanzrecht. Eine Handelsbilanz nach HGB gibt bekanntlich nur eine pessimistische Einschätzung wieder.
Unternehmen steht es nach HGB vollkommen frei nach IAS zu bilanzieren.
