Künast: Nächsten Montag geht die Richtlinie durch den Rat
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24. Februar 2005 -- Ein Mitarbeiterin im Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) erklärt im Auftrag der Ministering Renate Künast einem anfragenden Bürger, dass die Ministerin beabsichtigt, den Weisungen ihrer Regierung entsprechend am kommenden Montag im Landwirtschafts- und Fischreirat die "politische Vereinbarung" zu Softwarepatenten vom 18. Mai 2004 als A-Punkt abzunicken. Darauf werde eine zweite Lesung des Europäischen Parlaments folgen.
Die zentralen Aussagen
- Der Gemeinsame Standpunkt wird am Montag formal bestätigt
- Frau Künast handelt nur im Auftrag des federführenden Justizministeriums
- A-Punkt Abstimmungen finden ohne Diskussion statt, und die Fachminister müssen sich an die interne Regierungsabstimmung halten
- Frau Künast setzt sich dafür ein, dass die Position des Bundestags in die Richtlinie Eingang findet
- Zuweisung der Änderungsarbeit an die Europaparlamentarier
Der Brief
Sehr geehrter Herr Klein,
Ich schreibe Ihnen im Auftrag von Renate Künast. Am 28.02. wird der "Gemeinsamen Standpunkts" zur Richtlinie über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen auf dem Treffen der Agrar- und Fischereiminister formal bestätigt.
Sie kritisieren, dass Frau Künast nicht diesen Punkt "abnicken" wird . Die genannte Richtlinie fällt nicht in das Ressort von Verbraucherschutzministerin Künast sondern von Justizministerin Zypries. Frau Künast kann aus diesem Grund nicht eigenmächtig über eine Absetzung der Richtlinie von der A-Punkt-Liste entscheiden. Dies kann für die Bundesregierung nur das federführende Justizministerium tun. Es ist dem europäischen A-Punkt-Verfahren zu verdanken, dass dieser Punkt überhaupt auf die Tagesordnung des Agrarrates kommt. Da hier die inhaltliche Diskussion schon im Vorfeld und durch die fachlich zuständigen Gremien stattgefunden hat, kann jeder Fachministerrat, unabhängig von dessen eigener Zuständigkeit, über einen so genannten A-Punkt abstimmen. Hierbei erfolgt keine inhaltliche Diskussion mehr. Die Fachminister fungieren in diesem Fall als Stellvertreter ihrer Regierungen und müssen sich an die Ergebnisse der internen Regierungsabstimmung halten. Frau Künast setzt sich jedoch dafür ein, dass der existierende Entwurf jetzt im Sinne der vom Bundestag formulierten Bedenken und der Vorschläge des interfraktionellen Antrags 15/4403 verbessert wird. Diese Bedenken können sowohl bei der nun erforderlich gewordenen Neubefassung des Rates zum "Gemeinsamen Standpunkt", als auch im weiteren parlamentarischen Verfahren Eingang finden. Nächster Schritt nach dem "Gemeinsamen Standpunkt" ist die 2. Lesung des Europäischen Parlaments. Die konstruktiven und von der Bundesregierung begrüßten Vorschläge des interfraktionellen Antrags geben den Europa-Abgeordneten wichtige Anregungen für deren eigene Arbeiten an dem Richtlinienentwurf. Wenn die 2. Lesung in ein Vermittlungsverfahren mündet, ist dies auch bei der weiteren Positionierung der Bundesregierung im Rat zu berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen,
- -- MdB Renate Künast Deutscher Bundestag Platz der Republik 1 11011 Berlin
Kommentar des Briefempfängers Thomas Klein
...diese "Bedenken" können
Eingang finden in die Ratssitzung oder das weitere parlamentarische Verfahren
Gerade der letzte Punkt klingt nicht so, als würde Deutschland am Montag tatsächlich in unserem Sinne etwas tun. Und dann, Zitat: "Nächster Schritt nach dem 'Gemeinsamen Standpunkt' ist die 2. Lesung des Europäischen Parlaments."
Hallo, was ist mit Neustart des Verfahrens? Will der Rat das Parlament jetzt doch überrollen?
Update
von cmdecker: 25. Februar 2005 11:10 Uhr: Es gibt unbestätigte Berichte, dass die Entscheidung doch nicht am Montag 28.Februar ansteht, also kein A-Punkt. Möglicherweise löste die Mail einen falschen Alarm aus.
Wildeboer hat sich beim Rat erkundigt, ist derzeit nicht auf der Agenda. Phm verweist darauf, dass es auch kurzfristig vor der Sitzung durch Deutschland möglich ist.
Siehe auch Lageeinschätzung in http://wiki.ffii.org/AItemWarning050224De
25. Februar 2005 15:00 Uhr: Mitarbeiterin von Frau Künast verweist auf Irrtum, bitte keine weiteren Anrufe mehr
