2004-05-10 Briefe von Jürgen Ernst
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Brief 1
Betreff: Ein Bild sagt mehr als tausend Worte
- Sehr geehrte Damen und Herren, am 17./18. Mai entscheidet der EU-Ministerrat über einen Richtlinienentwurf zur "Patentierung von computerimplementierten Erfindungen" [1]. Sollte dieser Entwurf durchkommen, drohen der Software-Branche drastische Veränderungen! Bekanntlich sagt ein Bild mehr als tausend Worte. Hierzu habe ich Ihnen ein Foto angehängt [2]. Ich hoffe, Sie finden danach auch, dass man nicht alles dem amerikanischen Vorbild angleichen muss. Wenn Sie dies im Interesse der gesamten europäischen Softwarebranche und auch im Sinne von EUROPA verhindern wollen, können Sie folgendes tun:
- Setzen Sie sich vor und am 17. Mai gegen ein Durchwinken dieser Richtlinie ein.
- Unterschreiben Sie den Aufruf zum Handeln [3]. Noch ist es nicht zu spät. Zeigen Sie, dass Sie verantwortungsvoll, im Sinne aller Bürger, handeln können. Mit freundlichen Grüßen Jürgen Ernst, Dipl.-Ing.(FH)
[1] http://swpat.ffii.org/log/04/cons0507/ [2]
[3] http://swpat.ffii.org/papiere/europarl0309/appell/index.de.html
Brief 2
- Sehr geehrte(r) Minister(in)...., ich wende mich an Sie, weil ich meine Existenz als selbständiger Programmierer durch legalisierte Software-Patente stark bedroht sehe. Das, was die EU mit ihrer Richtlinie zu computerimplementierten Erfindungen versucht, kommt einem Ausverkauf der europäischen Softwarebranche gleich. Weiterhin frage ich mich, ob das demokratische Prinzip in der EU noch Geltung hat: Wie kann es sein, dass die Version des Europäischen Parlaments vom September 2003, welche die gestellten Bedingungen erfüllte und breite Unterstützung genießt, nun durch den Rat der ständigen Vertreter unterminiert wird? Wie kann es sein, dass einem Ratspapier für grenzenlose Patentierbarkeit, das gegen den Willen des Parlamentes geht, nun ohne Diskussion auf ministerieller Ebene, der Weg frei gemacht wird? Was mich am Ratspapier am stärksten stört ist folgendes:
- Die Programmansprüche sind wieder drin. (Art.5 des Ratspapiers, am
- deutlichsten in §2). Damit wäre die Veröffentlichung von Programmen im Internet schon ein Vergehen.
- Technizität wird im Ratspapier nur zirkulär definiert (Art.2b) und
- lediglich als wünschenswertes, aber nicht als zwingendes Attribut von Erfindungen dargestellt. Damit wäre Patenten auf Algorithmen der Weg bereitet.
- Im gleichen Artikel 2b des Ratspapiers wird obendrein die
- Trivialpatent-Legalisierung über die Beurteilung der "Gesamtheit" festgeschrieben, so dass erfinderische Merkmale nicht neu und neue Merkmale nicht erfinderisch sein müssen.
- Art.6a des Europaparlaments (Freiheit der Interoperabilität) wurde
- gestrichen und durch einen unwesentlichen Erwägungsgrund 17 ersetzt, der auf das Wettbewerbsrecht verweist. Das ist ohnehin gültig, aber nur als Katastrophenschutz gedacht und praktisch viel zu träge.
- 10.Entwurf eines Entschliessungsantrags:
