Das ist die Antwort von Heide Rühle auf diesen Brief.
Sehr geehrter Herr Nachtigall,
im Namen von Heide Rühle, die im Wahlkampf unterwegs ist und wegen eines gebrochenen Arms nicht selbst antworten kann, danke für Ihre Zusendung.
Wie Sie selbst schon angesprochen haben, sind die Grünen im EP in der Beurteilung der Patentierungsrichtlinie einer Meinung mit Ihnen.
Dennoch möchte ich Ihnen widersprechen, dass die Entscheidung des Ministerrats gegen die Änderungsanträge eine "Düpierung" des Parlaments bedeutet. Es ist dagegen normales parlamentarisches Geschäft, dass die beiden EU-Gesetzgebungskammern unterschiedliche Positionen vertreten; das Europäische Parlament in der Regel solche, die es als im Interesse aller europäischen Bürgerinnen und Bürger liegend betrachtet, der Ministerrat solche, die aus nationalen Sichtweisen im Interesse der Regierungen zu liegen scheinen (wobei ich oft Zweifel habe, ob sie nicht vielmehr nur im vermeintlichen Interesse einzelner Branchen/Konzerne oder sogar abstrakter Rechtsvorstellungen einzelner Ministerialbeamte sind, aber das ist meine Außensicht der oft nicht nachvollziehbaren Entscheidungen des Ministerrats).
Jedenfalls sehen ja die EU-Verträge gerade deswegen ein mehrstufiges Verfahren für die Gesetzgebung nach Mitentscheidungsrecht vor, an dessen Ende entweder ein von beiden Kammern getragener Kompromiss oder gar kein Gesetz steht, wenn kein Kompromiss zustande kommt.
Wir teilen Ihre Verärgerung und das Unverständnis über das deutsche Abstimmungsverhalten im Ministerrat. Dennoch möchte ich Ihnen klarmachen, dass die 1. Lesung des Ministerrates noch keine endgültige Entscheidung über die Software-Patentierung bedeutet, wie Sie zu glauben scheinen. Insofern ist Ihr Aufruf, wir mögen an die Bundestagsabgeordneten unserer Partei appellieren, die Richtlinie nicht zu ratifizieren, verfrüht. (Er ist auch inhaltlich falsch, da Richtlinien nicht ratifiziert, sondern national "implementiert", d.h. umgesetzt werden müssen. Geschieht das nicht oder nicht rechtzeitig, treten die Richtlinien in ihren Grundzügen häufig dennoch in Kraft, siehe die von Deutschland nicht rechtzeitig umgesetzte Richtlinie über Schadensersatz bei Überbuchung von Flügen.)
Stimmen nämlich Parlament und Ministerrat in der ersten Lesung nicht überein, kommt es zu einer zweiten Lesung, stimmen sie auch dann nicht überein, erfolgt ein Vermittlungsverfahren, dessen Ergebnis von Parlament und Ministerrat jeweils mit Mehrheit in einer dritten Lesung bestätigt werden muss. Ist das Parlament mit dem Vermittlungsergebnis nicht zufrieden, kann es auch ablehnen, womit der ganze Gesetzgebungsprozess gescheitert wäre und von vorn beginnen könnte. (Eine nicht ganz unattraktive Möglichkeit ...)
Noch ist also diese Richtlinie nicht verloren zu geben, und Sie können sich darauf verlassen, dass wir Grünen im Europäischen Parlament bei der 2. Lesung im Herbst dieses Jahres und danach alles uns Mögliche unternehmen werden, um die Änderungen des Parlaments erneut gegen das Votum des Ministerrats zu bestätigen und durchzusetzen.
Ich möchte Ihnen aber auch ganz offen mitteilen, dass letztlich die Europawahl am 13. Juni mit darüber entscheiden wird, ob wir Grünen auch noch im Herbst eine einflussreiche Fraktion im Parlament sind oder nicht. Die jetzt zu Ende gehende Wahlperiode war geprägt durch die relative Mehrheit der Liberal-Konservativen (aus Deutschland CDU/CSU; die FDP scheiterte vor 5 Jahren an der 5%-Hürde, hätte aber sicher den Kurs der CDU/CSU zugunsten der Wirtschaft, vor allem aber der Großkonzerne mitgetragen), der sich in vielen Fällen auch die Mehrheit der Sozialdemokraten, vor allem auch der deutschen, angeschlossen hat. Die Wahl am 13. Juni wird also indirekt auch darüber entscheiden, ob das Parlament bei der 2. Lesung im Herbst die erforderliche absolute Mehrheit aufbringt, um Rückgrat gegenüber dem Ministerrat zu zeigen und auf seinem Entwurf zu beharren.
Ich will Ihnen nichts vormachen: Es kann eine knappe Entscheidung geben, und es wird auf jeden einzelnen Abgeordneten ankommen. Inwieweit die Pläne des SPD-Spitzenkandidaten und möglichen künftigen Fraktionsvorsitzenden der europäischen Sozialdemokraten, Martin Schulz, eine "Große Koalition" mit den Christdemokraten und Konservativen abzuschließen, auch Einfluss auf diese Richtlinie haben werden, vermag ich nicht zu beurteilen. Absicht der Anführer der großen Fraktionen ist es jedenfalls, die Gesetzgebung im EP nicht mehr "dem Zufall" zu überlassen - so nennen sie es, wenn jeder Abgeordnete relativ frei von Fraktionszwang nach seiner Überzeugung abstimmt -, sondern zwischen den beiden großen Fraktionen auszuhandeln. Selbst wenn das nicht zustande kommt, muss ich auch eingestehen, dass die Neigung der Mehrheit des EP, vorgeschlagene Kompromisse in der 3. Lesung scheitern zu lassen, relativ gering ist (nur zweimal in dieser zu Ende gehenden Legislaturperiode). Die EU als Ganzes beruht auf Kompromiss- und Konsensbildung; da sind Konfrontationsstrategien immer schwer zu gewinnen.
Als Grüne im EP verfolgen wir daher meist die Taktik, zunächst jedem Änderungsantrag zuzustimmen, wenn er auch nur leichte Verbesserungen bringt, selbst wenn er von unseren Maximalforderungen weit entfernt ist. Bei der entscheidenden Schlussabstimmung behalten wir es uns dennoch vor, mit Nein zu stimmen, wenn das Gesamtergebnis unseren Anforderungen nicht entspricht. Ich hoffe, dass Ihnen das hilft, die Position der Grünen einzuschätzen.
Noch zwei persönliche Positionen zu Themen, die Sie angesprochen haben: Die EU ist vor allem eine Rechtsgemeinschaft. Einen Aufruf an Abgeordnete des Bundestags, eine rechtmäßig zustande gekommene EU-Richtlinie nicht umzusetzen, also bewussten und offenen Rechtsbruch zu begehen, wäre grundfalsch, nicht nur, weil die Richtlinie u.U. auch ohne nationale Umsetzung unmittelbar gelten könnte, auch nicht, weil die Kommission beim EuGH ein Bußgeld in Millionenhöhe gegen Deutschland für jeden Monat der Nicht-Umsetzung beantragen könnte, sondern auch weil es in einer Rechtsgemeinschaft wie der EU einen Rechtsweg gibt. Die Forderung könnte also nur lauten, dass Deutschland gegen die Richtlinie klagt, wenn sie in Kraft getreten ist. Das ist aber erst nach einer endgültigen Zustimmung von Parlament und Ministerrat zum selben Text möglich, und es wäre sicher nicht sinnvoll, erst im Ministerrat zuzustimmen oder sich zu enthalten und dann zu klagen. Den Brief von SPD-MdB Taus habe ich mit Interesse gelesen. Ich teile auch Ihre Kritik, dass die grünen Bundestagsabgeordneten in der Debatte um die Patentierungsrichtlinie zu wenig sicht- und hörbar agiert haben, wenngleich ich nicht weiß, was sie möglicherweise hinter den Kulissen unternommen haben. Dass Sie aber den Brief eines einzelnen zuständigen Abgeordneten der SPD nun zum Anlass nehmen zu frohlocken, bei der SPD seien die Türen offen, während seine Parteifreundin Frau Zypries entweder ihr Ministerium nicht im Griff hat oder ganz andere politische Ziele verfolgt, kann ich überhaupt nicht nachvollziehen.
Ich sehe vielmehr drei klassische Konflikte in dieser Sache in Berlin: 1. den zwischen einzelnen fachkundigen und gutwilligen Abgeordneten und der Regierung inkl. der Beamtenschaft, wobei die Mehrheit der Abgeordneten und die Führungen beider Regierungsfraktionen wahrscheinlich noch nicht einmal mitgekriegt haben, dass es überhaupt ein Problem gibt. 2. die strukturelle Unfähigkeit fast aller Berliner Bundestagsabgeordneten (ohne Minister), Einfluss auf laufende EU-Gesetzgebungsverfahren zu nehmen, weil ihnen jede Kenntnis von Abläufen und Eingriffsmöglichkeiten in Brüssel fehlt, 3. was herauskommt, wenn man eine Karrierebeamtin und Nicht-Politikerin zur Justizministerin macht.
Entschuldigen Sie bitte, dass ich den Fragebogen nicht ausfülle, aber ich finde, dass das Abstimmungsverhalten der Grünen im EP in der ersten Lesung für sich spricht.
Mit freundlichen Grüßen Niels Fischer Assistent Heide Rühle
Heide Rühle MEP Europäisches Parlament ASP 08 G 165 Rue Wiertz 1047 Brüssel Tel. 0032.(0)2.284-5609 Fax 0032.(0)2.284-9609
