Mopoko0407De

2004-07-10 DE Monopolkommission warnt vor Industriepolitik zugunsten "nationaler Champions"

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Presseerklärung

http://www.monopolkommission.de/haupt_15/presse_h15.pdf

[..] Unrealistisch ist die Vorstellung, die staatliche Förderung "nationaler Champions" könne der deutschen Volkswirtschaft dadurch nutzen, dass deutsche Unternehmen in bestimmten Märkten weltweit Marktmacht erringen und Monopol- oder Oligopolgewinne erzielen. Theoretisch ist diese Möglichkeit nicht auszuschließen, doch sind die Bedingungen für den Erfolg einer solchen Politik sehr speziell und in der Realität kaum zu überprüfen. Die Erfahrungen anderer Länder sind auch nicht ermutigend. Im Falle Frankreichs steht das mediale Selbstbewusstsein der Industriepolitiker in keinem Verhältnis zu den Milliarden, die auf die Schwerindustrie in den fünfziger Jahren oder die Computerindustrie und die Concorde in den sechziger und siebziger Jahren verschwendet wurden. Auch der Airbus ist nur dann als Erfolg zu betrachten, wenn man von einer Verzinsung der über Jahrzehnte aufgewandten Mittel absieht. Für Japan, das in der Vergangenheit als Beispiel erfolgreicher Industriepolitik angesehen wurde, zeigen neuere Untersuchungen, dass Innovationen und internationale Wettbewerbserfolge vor allem in den Sektoren erzielt wurden, die sich gegen die wettbewerbshemmenden Interventionen des MITI gewehrt haben. Der empirische Befund entspricht der Einschätzung, dass die Entwicklung neuer Angebote und neuer Technologien auf denWettbewerb als Entdeckungsmechanismus angewiesen ist. Der Staat kann dies nicht ersetzen. Das Versagen der staatlichen Telekommunikationsmonopole bei der Entwicklung netzgebundener Datenkommunikation (Internet) zeigt dies sehr deutlich. Staatliche Industriepolitik kümmert sich weniger um die Entwicklung von Zukunftsindustrien als vielmehr um den Erhalt von Industriesektoren der Vergangenheit, deren Nutznießer im politischen Prozess in der Regel über eine ungleich stärkere Lobby verfügen. [..]

Zusammenfassung

http://www.monopolkommission.de/haupt_15/sum_h15.pdf

Paradigmatisch für das Problem der Identifizierung von Sektoren, Unternehmen und Technologien, die sich für eine staatliche Förderpolitik eignen, ist das Versagen der Deutschen Bundespost (Telekom) ? und anderer PTT-Administrationen in Europa ? bei der Entwicklung der Internet- Technologie zur elektronischen Datenkommunikation. Dass Deutschland im Bereich der Internet-Technologie hinter den USA hinterher hinkt, beruht ganz wesentlich darauf, dass die Bundespost während mehrerer Jahren mit Hilfe ihres Monopols für die leitungsgebundene Kommunikation die Entwicklung bzw. Weiterentwicklung von Datenaustauschnetzen auf der Grundlage des TCP/IP-Protokolls aktiv verhinderte, um den von den europäischen Post- und Telekommunikationsmonopolen favorisierten OSI-Standard durchzusetzen. Die Entwicklung des OSI-Standards selbst wurde dadurch verzögert, dass die Deutsche Bundespost es versäumte, die Nutzer, etwa im Rahmen des deutschen Wissenschaftsnetzes, aktiv in die Entwicklung des Systems einzubeziehen, wie dies beim Internet geschah.

[..]

Der Gesetzgeber hat die Implementierung der Wettbewerbspolitik weitgehend aus dem politischen Prozess herausgenommen und zum Gegenstand des Wettbewerbsrechts und seiner Anwendung durch das Bundeskartellamt bzw. die Europäische Kommission und die Gerichte gemacht. Diese Unterstellung der Wettbewerbspolitik unter eine "rule of law" beugt der Gefahr vor, dass im Einzelfall Partikularinteressen und Partikularargument gegenüber den allgemeinen Wettbewerbsregeln die Oberhand gewinnen. Die Unabhängigkeit von Wettbewerbsbehörden und Gerichten beugt ferner der Gefahr vor, dass Ermessensspielräume in der Anwendung der allgemeinen Wettbewerbsregeln überwiegend nach Gesichtspunkten der Konvenienz im politischen Tagesgeschäft genutzt werden. Mit beidem hat der Gesetzgeber die Politik vor sich selbst geschützt, genauer: vor der Versuchung, in der Einzelfallentscheidung nur den Teil der Wirtschaft wahrzunehmen, der unmittelbar Zugang zu ihr sucht und erhält und seine Interessen entsprechend artikulieren kann. Ein stärker den Konvenienzen der Tagespolitik verpflichtetes System geriete alsbald in den Ruch des Byzantinismus, bei dem es darauf ankommt, wer sich bei wem Zugang erwirkt, und die Betroffenen keine Rechtssicherheit erwarten können. [..]

Der Vorschlag des deutschen Bundeskanzlers, des französischen Staatspräsidenten und des englischen Premierministers, die Europäische Kommission möge alle wirtschaftspolitischen Kompetenzen, darunter auch Industriepolitik und Wettbewerbspolitik, in einer Hand vereinigen, birgt das Risiko, dass die Verfassung der Wettbewerbspolitik als ein der "rule of law" unterworfenes System aufgehoben wird. Wenn wettbewerbspolitische und industriepolitische Belange in einer Hand liegen, ist zu erwarten, dass sie auch in einem behandelt werden. Dann entfällt aber die Möglichkeit, Wettbewerbspolitik als Rechtsanwendung zu implementieren. Aus der Perspektive der Initiatoren mag die Vereinigung wirtschaftspolitischer Kompetenzen in einer Hand ein Mehr an Gestaltungs- und Einflussmöglichkeiten mit sich bringen. Die damit verbundene Politisierung der Wettbewerbspolitik birgt aber das Risiko einer deutlichen Änderung der Wirtschaftsordnung, weg von einer Wettbewerbsordnung, die der Staat nur mit gewissen, eng umgrenzten Verboten steuert, hin zu einer staatlichen Lenkung der Entwicklungen. Die praktische Erfahrung mit staatlichen Lenkungsversuchen lässt von einer solchen Änderung wenig Gutes erhoffen.

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