MS vs. Eolas ist wieder da
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2004-12-10 Heise: Microsoft sammelt Punkte im Patentstreit um Browser-Plug-ins
Hintergrundartikel von Stefan Krempl/TP aus dem letzten Jahr
Kommentar Rebentisch: Ein Rechtsstreit, Zwei Verlierer
Der Rechtsstreit Eolas gegen Microsoft zeigt wie eine erfolgreiche Firma mit weit verbreiteter Software trotz eigenem Softwarepatentportfolio angegangen werden kann. Im Fall MS vs. Eolas ging es aber noch um viel mehr. Webstandards waren in Gefahr, das W3C rief zur Krisensitzung. Als das Urteil über eine halbe Milliarde US-Dollar gegen Microsoft fiel, kommentierte das Microsoft lakonisch mit dem Hinweis, Eolas habe eine sechsmal größere Summe in dem Prozess zur Entschädigung gesucht. Joachim Würmling (MdEP der EVP) stellte in seinem Musterbrief seinerzeit gar Eolas als Exempel eines Mittelständlers der Softwareindustrie vor, der gegen einen Weltkonzern sein Geistiges Eigentum verteidigt.
- Das Patent schützt gerade mittelständische Entwickler. Denn ohne die Patentierung könnten große Vermarkter ohne Sanktion Ideen von kleinen Häusern nutzen und den finanziellen Gewinn daraus ziehen. Die jüngste Verurteilung von Microsoft zum Schadenersatz von 520 Mio. US$ wegen Verletzung des Patents eines Softwarehauses zeugt davon.
Bei Marktkennern sträubten sich bei die Haare.
Welche Software stellt eigentlich Eolas Technologies Inc. her?
Keine.(*) Eolas ist eine Firma um den Zellbiologen Michael Doyle und die University of California, die breite Patente auf Grundlagen zukünftiger Entwicklungen erworben hat. Diese Patente erklären im wesentlichen genau das, was ein Fachmann unter dem Titel versteht. Eolas "forscht" stets in derzeit aktuellen Bereichen und nutzt seine Expertise der Patentverschriftlichung.
Microsoft hat Glück gehabt. Das breite Grundlagenpatent von Eolas wurde auf das Betreiben des Konzerns gelöscht. Heise berichtet nunmehr nur noch von den Rückzugsgefechten. Die jüngste Heisemeldung verdeutlicht auch wie lange sich ein solcher Rechtsstreit hinziehen kann. Üblicherweise werden am Markt die meisten Konflikte dieser Art nicht öffentlich ausgetragen, sondern still beigelegt. Das ist die Marktlücke für Firmen wie Eolas. Noch ist nicht ausgeschlossen, dass Eolas womöglich erfolgreich den Rechtsstreit beilegt (d.h. z.B. sich mit "nur" 200 Mio $ abfinden läßt).
Fazit: Mit Patenten kann ein KMU potenziell viel Geld verdienen, wenn sich ein Mittelständler auf das Patentieren spezialisiert und keine eigenen Produkte, die gefährdet sein könnten, am Markt hat. Dabei geht es dann weniger um die Lizenzierung des eigenen know-how, sondern vielmehr um Freibeuterei auf dem Meer des technischen Fortschritts. Wer erwirtschaftet das Geld, das von diesen Patentfirmen einkassiert wird? Es sind Unternehmen, die am Markt erfolgreiche Produkte anbieten und nicht auf das "know-how" aus diesen "Technologiefirmen" angewiesen sind. Gleich einem Freibeuter haben diese "Technologiefirmen" aber das Patent als Freibrief erhalten um erfolgreiche Softwareunternehmen zu kapern.
Worum geht es nun?
Nachdem Microsoft gelungen ist das Browserplugin-Patent zu löschen, muss nunmehr auch der Urteilspruch revidiert werden.
- "Skeptischer beurteilte das Berufungsgericht hingegen Microsofts Einwände, die vom Bezirksgericht in Chicago festgesetzte Strafzahlung hätte nur auf der Grundlage von in den Vereinigten Staaten erzielten Umsätzen mit Windows-IE-Produkten berechnet werden dürfen, weil es sich -- wenn überhaupt -- um die Verletzung eines US-Patents handele. Würde das Gericht dieser Auffassung folgen, dürfte sich die Schadenersatzzahlung an Eolas auf 100 bis 200 Millionen US-Dollar reduzieren. Die Richter formulierten allerdings in Richtung Microsoft, dass man keinen zwingenden Grund erkennen könne, warum durch Patentrecht geschützte immaterielle Güter anders zu bewerten seien als materielle Güter. Eine Entscheidung des Berufungsgerichts wird für kommendes Jahr erwartet.
Der Heisebericht deutet hier auf mangelnde Fachkenntnisse der US-Richter hin, die durch den irreführenden Lobbyterm "Geistiges Eigentum" verbreitet werden. Patente gelten bekanntlich allein auf den Märkten, in denen sie angemeldet werden. Immaterialgüter werden selbstverständlich im internationalen Recht anders behandelt als materielle Güter. (**) Es ist deshalb zu hoffen, dass Microsoft entsprechende gute Gründe nachliefern wird.
Ich drücke Microsoft die Daumen und bin gespannt, ob wir aus dem Rechtsstreit noch interessante Dokumente sehen werden.
Internet
(*) Es könnte sein, dass ich mich hier irre: Eolas Consulting L.L.C nutzt die revolutionäre Scrum-Methode der Softwareentwicklung
(**) Im deutschen Recht gibt es gar einige merkwürdige höchstrichterliche Entscheidungen über die Anwendung von Art 14 GG auf das Patentrecht.
