2004-07-13 DE FH-Informatiker patentieren Rabattmodell, kassieren bei McDonald's ab
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Zusammenfassung
Zwei Studenten an der Fachhochschule Dortmund patentieren ein Marketing-Verfahren, gründen mit einem Professor ein Unternehmen, verklagen die Gastronomiekette McDonald's wegen Nutzung des Verfahrens, erwirken Zahlung von Lizenzgebühren, werden dafür von der FH und der Lokalpresse gefeiert, DPA sorgt für weitere Verbreitung. Die Patentämter haben aufgrund einer von der Bundesregierung propagierten kreativen Gesetzesauslegungsmethode die "computer-implementierte Erfindung" für patentfähig erachtet. Das DPMA hat das Patent sogar erteilt. Es ist allerdings zu bezweifeln, ob es vor Gericht Bestand hätte. Auch kann niemand überprüfen, ob McDonald's wirklich zahlt. Manches spricht dafür, dass bei dieser Aktion PR eine bedeutende Rolle spielt.
Presse-Echo
2004-07-12 Westfälische Rundschau
- Beträchtliche Lizenzzahlungen
- Prozess nur dank Hilfe von Geschäftspartner Bertelsmann durchgestanden
- "Eine echte David-gegen-Goliath-Geschichte", findet FH-Prorektorin Prof. Dr. Gisela Schäfer-Richter.
- Auch Falks Professor Dr. Dino Schönberg, der die Firmen-Gründung unterstützte, wird zitiert.
2003-07-13 Heise "Wir waren fast pleite", Betrieb einer Firma neben dem Studium durch Patent ermöglicht.
2003-07-13 ZDNet: Informatik-Student setzt sich gegen McDonalds durch, Bericht aufgrund einer DPA-Meldung
Der Patentinhaber
Neavis -- Hochschulausgründung auf Grundlage von Patenten.
Auf den Webseiten ist zu lesen:
- "Die neavis wurde 2001 als Kreativagentur der 160-Zeichen-Generation gegründet. Nach einjähriger Forschung im Bereich Couponmarketing entwickelte die Firma um Dr. Dino Schönberg ein inzwischen patentgeschütztes Rabattsystem: Die micropons."
- .. "Heute gibt es eine ganze Reihe von Produkten, die auf der micropon-Plattform basieren. Und einen starken Partner: Mit der Lizenzvergabe der micropon-Technologie an die Bertelsmann-Tochter Sportfive wurde Ende 2002 der Siegeszug der micropons im Jahre 2003 vorbereitet. "
Demnach dürfte Sportfive das Patent als exklusiver Lizenznehmer verwerten, was weitgehende Kontrolle bedeutet. Möglicherweise wäre es schon korrekter, von einem "Sportfive-Patent" als von einem "Neavis-Patent" zu sprechen.
Der Web-Auftritt von Sportfive gibt wenig Aufschluss über den "Siegeszug der Micropons". Die Firma signalisiert allerdings ein ausgeprägtes Interesse am Lizenzhandel und an "innovativen Geschäftsmodellen" in Sport und Werbung allgemein.
Es wäre nicht überraschend, wenn hinter den DPA- und DBI-Meldungen vom Sieg des David gegen Goliath ein Werbefeldzug der Firma Sportfive stecken würde.
- Unser Unternehmen wurde in der Startphase im Rahmen der Förderinitiative Exist-Seed mit Mitteln vom Bundesministerium für Bildung und Forschung finanziert und gefördert. Exist fördert Spin-Off Unternehmen aus Hochschulen und gewährt Fördermittel zur Anschubfinanzierung und Existenzsicherung der Gründer.
Ein schönes Beispiel für die Politik der Hochschul-Patentbewegung im Bundesministerium für Bildung und Forschung, seit Jahren ein Steckenpferd der Ministerin Edelgard Bulmahn.
- "Corvin Falk: Gründer und Geschäftsführer neavis GmbH Abitur, Zivildienst nebst Studium der Informatik und BWL"
Das Patent
- DE10133975 (C1)
- WO03009190 (A2)
Die beiden letztgenannten Patente sind noch nicht erteilt, haben aber bereits ein fortgeschrittenes Stadium der Prüfung erreicht. D.h. die involvierten Patentämter sind der Meinung, dass nicht eine Geschäftsmethode als solche sondern eine patentfähige Erfindung im Sinne von Art 52 EPÜ vorliegt, die den Aufwand einer Neuheitsrecherche lohnt. S. EPA warnt: Patentbegehren für Geschäftsmethoden als solche werden ohne Neuheitsrecherche abgewiesen
Anspruch 1
- Verfahren zur Gewährung von Rabatten auf Produkte und/oder Dienstleistungen, dadurch gekennzeichnet, dass
- beim Kauf eines Produktes und/oder im Zusammenhang mit der Wahrnehmung von Dienstleistungen einem Kunden ein Informationsträger zugänglich gemacht wird, der in codierter Form Informationen über die Höhe eines mit dem Kauf des Produktes oder der Wahrnehmung der Dienstleistung an ihn ausgekehrten Rabattes und/oder das Produkt bzw. die Dienstleistung beinhaltet,
- die Informationen des Informationsträgers in eine Telekommunikationseinrichtung eingespeist und mittels der Telekommunikationseinrichtung über ein Telekommunikationsnetz an eine zentrale Verwaltungseinheit übermittelt wird,
- bei der Verwaltungseinheit für den Kunden dem Wert des Rabattes auf das Produkt oder die Dienstleistung entsprechende, für den Kunden kostenfreie Telekommunikationsdienstleistungen oder sonstige datentechnische Dienstleistungen automatisch gutgeschrieben werden, die der Kunde mittels Telekommunikationseinrichtungen über von der zentralen Verwaltungseinheit bereitgestellte technische Einrichtungen sofort und/oder zeitversetzt wahrnehmen kann, woraufhin der gewährte Rabatt verfällt.
"Stand der Technik"
- Prioritätsdatum ist 2001-07-17
- Hinweise aus dem Heise-Forum
Mit Datum 2001-05-17 wird das gleiche auf http://www.ecin.de/news/2001/05/17/02087/ beschrieben. Freilich ist noch nicht bewiesen, dass das neuheitsschädigende Dokument tatsächlich am angegebenen Datum 2001-05-17 veröffentlicht war. Und vielleicht tauchen noch frühere Patentanmelder auf, die gerne an Stelle von Neavis in den Vertrag mit McDonald's einsteigen.
1917: http://www.dhm.de/lemo/objekte/pict/d2z11725/index.html
1940: http://www.dhm.de/lemo/objekte/pict/d2b05372/index.html
Der Universalrechner aus der Zeit von Turing und Zuse, und alles, was hier zusätzlich geleistet wurde, liegt außerhalb des Gebiets der "Technik" im Sinne des Patentrechts. Mit etwas Nachhilfe vom Europäischen Parlament könnte es noch gelingen, den heutigen Patentjuristen diese ungeliebte Erkenntnis wieder näher zu bringen.
Wenn ich das MS Betriebssystem kaufe, erhalte ich einen Datenträger und eine codierte Information (Key) und mittels der Telekommunikationsdienstleistung wird mein Betriebssystem als Dienstleistung freigeschaltet. Dieses verfahren ist älter.
