Schaich050121De

Betreff: Vorschlag für eine Richtlinie zu computerimplementierten Erfindungen (Softwarepatenterichtlinie)

Sehr geehrte Frau Marrek,

vielen Dank für Ihre e-mail zur Frage der Patentierbarkeit von Software.

Wie Sie sicherlich wissen, hat der EU-Wettbewerbsrat am 18. Mai 2004 einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen beschlossen (Ratsdok. 9713/04). Damit ist das Verfahren allerdings keineswegs abgeschlossen, denn das Europäische Parlament muss diesem Vorschlag noch zustimmen. Stimmt das EP nicht zu oder hat es erhebliche Änderungswünsche, ist zudem ein langwieriges Vermittlungsverfahren möglich.

Der Richtlinienentwurf war von Anbeginn an von einer sehr kontroversen Debatte begleitet, an der sich auch zahlreiche interessierte Bürger und zivilgesellschaftliche Akteure beteiligt haben. So hat auch der Unterausschuss Neue Medien gemeinsam mit dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages am 21. Juni 2001 ein öffentliches Expertengespräch durchgeführt, um sich hinsichtlich der Chancen und Risiken einer Erweiterung der Patentierbarkeit von Software zu informieren.

Die Ergebnisse dieser Anhörung lassen sich in der Aussage zusammenfassen, dass ein europaweit einheitlicher Rechtsrahmen für die Patentierung so genannter computerimplementierter Erfindungen wünschenswert sei, dabei jedoch sichergestellt werden müsse, dass sowohl Trivialpatente verhindert als auch das erfolg versprechende Open-Source-Entwicklungskonzepte nicht beeinträchtigt werden. Ebenso hat sich die Enquete-Kommission "Globalisierung der Weltwirtschaft -- Herausforderungen und Antworten" des 14. Deutschen Bundestages vor den negativen Auswirklungen etwa einer zu engen Auslegung internationaler Verträge (TRIPS, GATS usw.) gewarnt. Hier wurden als Beispiele -- neben negativen Erfahrungen mit Patenten im Gesundheits-, Landwirtschafts- und dem Ernährungsbereich -- insbesondere auch auf Initiative der SPD-Mitglieder - mögliche Risiken von Softwarepatenten angeführt (Schlussbericht, Drucksachennummer 14/9200, S. 298-301, abrufbar unter www.bundestag.de < http://www.bundestag.de/ > ? Drucksachen).

Für die SPD-Bundestagsfraktion sind in der Frage der Patentierbarkeit von Software daher folgende Eckpunkte entscheidend:

Entsprechend der kontroversen Debatten stellt sich auch die langjährige Genese des Richtlinienentwurfs sehr wechselhaft dar. So hat das Europäische Parlament und maßgeblicher Beteiligung der deutschen sozialdemokratischen EP-Abgeordneten am 24. September 2003 erhebliche Änderungen an dem ursprünglichen Kommissionsentwurf vom 20. Februar 2002 beschlossen, die in ihrer Zielrichtung der oben dargestellten SPD-Position folgten. Diese Änderungen sind im Vorschlag der irischen Ratspräsidentschaft allerdings nicht bestätigt worden. Anstatt sich auf sicher notwendige Klarstellungen im Detail zu konzentrieren, wurden die EP-Beschlüsse überwiegend wieder rückgängig gemacht. Dieser irische Vorschlag ist auf der inhaltlich entscheidenden Sitzung des Europäischen Rates am 18. Mai 2004 weitestgehend bestätigt und als gemeinsamer Standpunkt beschlossen worden.

Der gemeinsame Standpunkt des Rates vom 18. Mai 2004 erfüllt die oben genannten Anforderungen u.E. noch nicht hinreichend. Zwar konnten durchaus insbesondere auf deutscher Initiative hin noch wichtige Änderungen in den Text eingebracht worden, wie beispielsweise die Aufnahme der Voraussetzung der "Neuheit" für den technischen Beitrag oder der an das EPÜ angelehnte explizite Ausschluss der Patentierbarkeit von Computerprogrammen als solche bzw. in jeder Ausdrucksform, sofern sie über die normale physikalische Interaktion keine technischen Wirkungen erzeugen.

In mindestens drei wichtigen Punkten bleibt der Standpunkt allerdings hinter unseren Erwartungen zurück: Erstens erscheint die Aufnahme von Programmansprüchen in den Umfang zulässiger Patentansprüche als zu weitgehend und hinsichtlich der Auswirkungen nicht hinreichend geprüft worden zu sein. Zumindest fehlen bisher überzeugende Argumente, warum Erzeugnis- und Verfahrensansprüche, die der Kommissionsentwurf noch als hinreichend bewertete, nicht mehr ausreichen sollen. Dies gilt umso mehr, wenn auf integrierte Lösungen oder "embedded systems" abgestellt wird, bei denen eine sinnvolle gewerbliche Verwertung des "Programms allein" u.E. kaum zu befürchten ist.

Ebenso ist zweitens die ersatzlose Streichung des -- erst vom EP vorgeschlagenen -- so genannten Interoperabilitätsprivilegs kritisch zu hinterfragen. Dies konterkariert die guten Ansätze des Rates und erhöht de facto die Missbrauchsgefahr des Patentsystems im Rahmen strategischer ökonomischer Interessen. Diese Vorschrift des EPs hätte nicht nur angesichts zunehmend komplexer Netzwerke das Tagesgeschäft von Anwendungsentwicklern und Integrationsspezialisten erheblich vereinfacht. Vor allem hätte sie eine Abkopplung alternativer Plattformen und Systeme von zentralen IT-Entwicklungen deutlich erschwert, und das faktisch ohne Beeinträchtigung der normalen Verwertung der Patente durch die Patentinhaber. Der heutige Normalfall, Patente auch zur Marktabsicherung und Renditemaximierung strategisch einzusetzen, könnte dann in Zukunft noch einfacher alternative Entwicklungen frühzeitig behindern und von Zukunftsmärkten fernhalten.

Und Drittens sind wir weiterhin der Meinung, dass eine effektive Verhinderung von Trivialpatenten bzw. Absicherung einer hinreichenden Erfindungshöhe allein über eine angemessene Definition von Technizität bzw. des notwendigen technischen Beitrags gewährleistet werden kann.

Die nun beschlossenen zirkulären und Missverständnisse wie Auslegungsprobleme geradezu provozierenden Formulierungen sind diesbezüglich sehr verbesserungswürdig. Zu diesen Fragen sind mehrere parlamentarische Initiativen verschiedener Fraktionen in Vorbereitung.

Auch in der SPD-Bundestagsfraktion ist ein Entschließungsantrag in Vorbereitung, der im Wesentlichen die oben angeführten Punkte enthalten wird.

Wir hoffen, dass in dem absehbaren Vermittlungsverfahren zwischen EP und Rat diese Punkte nochmals diskutiert und in diesem Sinne überarbeitet werden können. Wir begrüßen daher ausdrücklich die Initiative der Bundesjustizministerin zu einem "Runden Tisch", um diese und weitere Fragen nochmals mit allen interessierten Akteuren offen und kontrovers diskutieren zu können. Die bevorstehenden parlamentarischen Beratungen zu den Entschließungsinitiativen werden hier ebenfalls einen Beitrag zur Kompromissfindung leisten können.

Die SPD-Bundestagsfraktion wird diesen Prozess weiterhin intensiv und kritisch begleiten und im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf die Berücksichtigung der noch nicht hinreichend erfüllten Forderungen hinwirken.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Gudrun Schaich-Walch, MdB

Hosting sponsored by Netgate and Init Seven AG