Dr. Silvana Koch-Mehrin (FDP-Spitzenkandidatin fuer Europa-Parlament) und Softwarepatente
FDP-Kandidat Chatzimarkakis zu Softwarepatenten -- aehnliche Versatzstuecke wie bei Koch-Mehrin
Eigentlich neu und doch vielleicht nur altes neu aufgebacken
Beitrag von Vasudeva Martin: Beim lesen dieser Mail und dem Vergleich mit der Mail die Herr Bader am 21.04 von Frau Koch-Mehrin bekommen hat beschleicht mich irgendwie ein Gefühl das es nicht wirklich besser geworden ist. Außerdem zweifle ich irgendwie daran, das Frau Koch-Mehrin jemals solche Mails zu Gesicht bekommt. Ich habe irgendwie eher so ein Gefühl, daß je nachdem was für ein Mitarbeiter der Abteilung "Strategie und Kampagnen" die Mail liest, man ein etwas anderes zusammengewürfeltes Dokument bekommt. Aber wie gesagt das ist nur ein Gefühl. Vielleicht irre ich mich ja auch und die Antwort ist wirklich von Frau Koch-Mehrin. Ich habe von Silvana Koch-Merin folgende Antwort bekommen auf die Anfrage nach der Postion zum Thema Softwarepatente und Grenzwerte für Verunreinigungen von Saatgut durch gentechnisch verändertes Saatgut.
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e-mail: politik@fdp.de Berlin, 21. Juni 2004 Sehr geehrter Herr Martin, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 11.06.2004. Bei der Frage der Softwarepatente handelt es sich um ein hochkomplexes Thema, dessen Regelung große Auswirkungen auf den Sektor der IT-Branche hat. Es wird auch deutlich, dass die in dem aktuellen Entwurf vorgesehenen Regelungen, insbesondere unter den Betroffenen sehr umstritten sind. Die FDP hat zu dem Thema Software-Patente folgende Position: Vernünftiger Patentschutz verbessert die Wettbewerbsposition europäischer Unternehmen gegenüber jenen aus den USA und Japan. Auch wird damit eine Verlagerung von Industriebetrieben in Niedrigkostenländer außerhalb der EU verhindert. Softwarepatente müssen grundsätzlich genauso behandelt werden wie Patente in anderen Technologiebereichen. Man kann viel über den Sinn und Unsinn von Patenten nachdenken. Diese Diskussion ist nicht neu. Patente sind die Belohnung für kreative Arbeit und schützen die geleisteten Investitionen des Pateninhabers. Dieses geistige Eigentum sollte grundsätzlich auch Softwareunternehmen zugute kommen. Allerdings nur in dem Umfang, wie dies nach deutschem Recht vorgesehen ist, also nicht auch wie in den USA auf bloße Geschäftsmodelle und Algorithmen. Ich selber vertrete auch die Auffassung, dass Geschäftsideen keine für die Patentvergabe geeigneten Erfindungen sind. Sogenannte Trivialpatente, wie sie in den USA gang und gäbe sind, müssen hier verhindert werden. Auch für reine Software dürfte es keinen Patentschutz geben. Seit Mitte der 90er Jahre ist die Zahl der beim Europäischen Patentamt in München angemeldeten Softwarepatente stark gestiegen. Schätzungen zufolge beziehen sich schon 10% aller Anmeldungen auf Computer-Patente. Oft sind es aber keine bahnbrechenden Neuerungen, die das Amt für patentwürdig erachtet, sondern nur triviale Ideen oder schlicht elementare Grundlagen der Informatik. Tatsache ist dabei allerdings auch: Je mehr Patente erteilt werden, desto mehr Patentstreitigkeiten landen vor Gericht oder müssen kostspielig außergerichtlich geklärt werden. Die Prüfung einer Patentkonkurrenz kostet nach Angaben von Experten durch eine spezialisierte Kanzlei EUR 400.000,--! Grundsätzlich ist sicherlich festzuhalten, dass die Aufmerksamkeit für das Thema Softwarepatente in der deutschen Politik nicht besonders ausgeprägt ist. Vielleicht können wir aber dazu beitragen, dies im Rahmen des EU-Wahlkampfes ein wenig zu ändern. Mit freundlichen Grüßen Silvana Koch-Mehrin ps: Wir können Europa besser! www.fdp.de Anhang zur Gentechnischen Veränderung von Saatgut: Deutscher Bundestag Drucksache 15/
- Wahlperiode Antrag der Abgeordneten Dr. Christel Happach-Kasan, Hans-Michael Goldmann, Ulrike Flach, Gudrun Kopp, Dr. Volker Wissing, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Otto Fricke, Dr. Karlheinz Guttmacher, Christoph Hartmann (Homburg), Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Dr. Andreas Pinkwart, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP Chancen der Grünen Gentechnik nutzen Gentechnikgesetz und Gentechnik- Durchführungsgesetz grundlegend korrigieren Der Bundestag wolle beschließen: Die Potenziale der Grünen Gentechnik sind vielfältig und sie werden weltweit seit zehn Jahren auf inzwischen mehr als 60 Mio. Hektar genutzt. Die Grüne Gentechnik vergrößert die Auswahl an Genen, die für die Züchtung von Kulturpflanzen zur Verfügung stehen. Dadurch können Kulturpflanzen für verschiedene Verwendungen optimiert werden und es ergeben sich für verschiedene Lebensbereiche Vorteile: z. B. für Verbraucherinnen und Verbraucher durch Verbesserungen der Nahrungsmittel und geringere Kosten bei der Nahrungsmittelproduktion, für die Umwelt durch Minderung von Umweltbelastungen, für die weitere Entwicklung nachhaltiger Produktion durch Optimierung nachwachsender Rohstoffe für die industrielle Produktion. Die Grundlagenforschung an deutschen Universitäten und Forschungseinrichtungen und die anwendungsbezogene Forschung in Unternehmen hat bedeutende Beiträge zur Weiterentwicklung gentechnischer Methoden und zur Entwicklung wichtiger, bei der Züchtung verwendeter Konstrukte erbracht. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen müssen so gestaltet werden, dass die Vorteile gentechnischer Züchtung in Deutschland angewendet und das vorhandene Wissen von Unternehmen genutzt und weiterentwickelt werden kann. Über die Einführung neuer technischer Methoden und den daraus entwickelten Produkten entscheidet der Markt. Das gilt auch für Produkte der Grünen Gentechnik. Daher sind die Umfragen zur Akzeptanz der Grünen Gentechnik keine Leitlinie für die Politik sondern für Produzenten, d. h. für die Land- und Ernährungswirtschaft. In Umfragen werden Vorbehalte gegen die Grüne Gentechnik zum Ausdruck gebracht. Doch es weiß niemand, wie sich die Menschen tatsächlich verhalten werden, wenn echte Wahlfreiheit gegeben ist. Die Rahmenbedingungen für die Grüne Gentechnik müssen die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher angemessen berücksichtigen, den Produzenten in der Land- und Ernährungswirtschaft Planungssicherheit gewährleisten und Innovationen in Deutschland ermöglichen. Die umfangreichen Zulassungsverfahren für genetisch veränderte Kulturpflanzen sichern die Unbedenklichkeit der aus ihnen hergestellten Nahrungs- und Futtermittel. Der Anbau genetisch veränderter Kulturpflanzen bedeutet keine durch das Züchtungsverfahren bedingte Belastung der Umwelt. Verbraucherinnen und Verbraucher haben Anspruch auf eine möglichst vollständige Information über die Inhaltsstoffe der von ihnen gekauften Nahrungsmittel. Dazu gehören die Angaben über Gehalte von Bestandteilen von genetisch veränderten Pflanzen, die den Schwellenwert von 0,9% überschreiten. Die Kennzeichnungspflicht und die Vorschriften über die Rückverfolgbarkeit dienen der Verbraucherinformation und sind Voraussetzung, um die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher zu verwirklichen. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
- eine grundlegende Korrektur des Gesetzentwurfes zur Novellierung des Gentechnikgesetzes vorzunehmen, die die Nutzung der Grünen Gentechnik in Deutschland ermöglicht und nicht pauschal verhindert. Die vielfältigen Chancen dieser Innovationstechnologie für Verbraucherinnen und Verbraucher, Landwirte, mittelständische Unternehmen und Forschung müssen auch in Deutschland genutzt werden können. Dazu ist erforderlich: - die Koexistenz von Pflanzensorten, die mit den verschiedenen Methoden gezüchtet wurden, entsprechend den unterschiedlichen Eigenschaften der verschiedenen Kulturpflanzen zu regeln. Um die Koexistenz zu ermöglichen, sollten spezifisch für jede Kulturpflanzenart entsprechend den vorliegenden Forschungsergebnissen (Ressortforschung der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft, Max Planck-Institut, wissenschaftliche Einrichtungen in Deutschland und der Europäischen Union) Regeln zur Koexistenz (Abstandsgebote, Fruchtfolgen etc.) aufgestellt werden; - eine für alle Betroffenen akzeptable Haftungsregelung zu entwickeln und vorzulegen. Die Haftungsregeln müssen sicherstellen, dass Landwirte, die durch den Eintrag von Fremdpollen Gewinneinbußen haben, entschädigt werden. Gleichzeitig sollen Landwirte, die die Regeln zur Koexistenz einhalten, keine Forderungen zu befürchten haben. Sollte keine Versicherungslösung gefunden werden, wäre die Einrichtung eines Haftungsfonds eine Lösung. In den Fond zahlen die Unternehmen ein, die in Deutschland genetisch verändertes Saatgut vermarkten. Der Haftungsfond wird nur dann in Anspruch genommen, wenn Beimengungen von genetisch veränderten Kulturpflanzen zu einer Minderung des Erlöses führen. Es haften nur die Landwirte, die die Koexistenzregeln nicht konsequent einhalten. Die von der Bundesregierung vorgeschlagene gesamtschuldnerische Haftung ist abzulehnen, weil sie Landwirte auch dann zur Haftung heranzieht, wenn sie nicht Verursacher der Erlösminderung sind. Damit würde der Einsatz gentechnisch veränderter Pflanzen auch bei Befolgung aller Regeln zum existentiellen Risiko. Dies geht über die Zielsetzung von Haftungsregelungen hinaus; - ein freiwilliges Kataster zu entwickeln und anzulegen, das für die Klärung von Haftungsfragen und für ein wissenschaftliches Monitoring zur Verfügung steht. Das Kataster wird bei den Landwirtschaftskammern bzw. Landwirtschaftsverwaltungen geführt. Um Zerstörungen von Feldern mit gentechnisch veränderten Pflanzen zu verhindern und das Eigentum zu schützen, wird Einsicht nur bei konkret begründeten Vorhaben gewährt; - die Ausschüsse der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit (ZKBS), die über die Zulassung von Freisetzungsversuchen entscheiden, überwiegend mit Personen zu besetzen, die Fachkompetenz besitzen, um die schwerwiegenden Entscheidungen sachgerecht treffen zu können; - den Entwurf des Gentechnikgesetzes so zu korrigieren, dass Forschungen für Züchtungen von Pflanzensorten, die zur Produktion gesünderer Lebensmittel z. B. durch Entfernen allergener Eiweiße beitragen, die die Umweltbelastungen landwirtschaftlicher Kulturen verringern und die nachwachsende Rohstoffe für die industrielle Verwertung optimieren, entsprechend den Zielen des Gentechnikgesetzes gefördert werden; - sich auf europäischer Ebene für Regeln einzusetzen, die eine einheitliche Vorgehensweise bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten sicherstellen; - sich auf europäischer Ebene zur Schaffung von Rechtssicherheit für die Verabschiedung von Schwellenwerten für Saatgut nach fachlichen Kriterien einzusetzen;
- das Gentechnik-Durchführungsgesetz zur Verhinderung von Problemen bei der Umsetzung und beim Verwaltungsvollzug zu korrigieren. Die im Vergleich zum Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz(LMBG) unverhältnismäßig harten Sanktionen müssen an die des LMBG angepasst werden, die fachfremde Beteiligung des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) mus durch Beteiligung des Umweltbundesamtes (UBA) ersetzt werden;
- die Rahmenbedingungen insgesamt für die Nutzung der Grünen Gentechnik so zu verbessern, dass zur Sicherung und Schaffung von hoch qualifizierten Arbeitsplätzen deren Innovationspotenziale und deren Anwendungsmöglichkeiten in den verschiedensten Lebensbereichen genutzt werden können; Das umfasst Functional Food, allergenarme Nahrungsmittel, Verminderung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln und die Entwicklung moderner nachwachsender Rohstoffe. Berlin, den 28. April 2004 Dr. Christel Happach-Kasan Hans-Michael Goldmann Ulrike Flach Gudrun Kopp Dr. Volker Wissing Rainer Brüderle Angelika Brunkhorst Ernst Burgbacher Helga Daub Jörg van Essen Otto Fricke Dr. Karlheinz Guttmacher Christoph Hartmann (Homburg) Klaus Haupt Ulrich Heinrich Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Jürgen Koppelin Sibylle Laurischk Harald Leibrecht Dirk Niebel Günther Friedrich Nolting Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Eberhard Otto (Godern) Detlef Parr Cornelia Pieper Dr. Andreas Pinkwart Dr. Max Stadler Dr. Rainer Stinner Carl-Ludwig Thiele Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion
Neuere "bessere" Antwort
- From Europawahl2(*att)fdp.de Wed Jun 9 13:50:09 2004 To: holgerlists(*att)blasum.net Subject: Antwortschreiben-FDP X-Mailer: Lotus Notes Release 6.0.3 September 26, 2003 From: Europawahl2(*att)fdp.de Date: Wed, 9 Jun 2004 13:53:15 +0200 G:\SILVANA-LOUNGE\Montforts\blasum.doc FDP- Bundesgeschäftsstelle * Thomas-Dehler-Haus * ( 0 30 - 28 49 58 - 0 * Fax 28 49 58 22 Postfach 04 03 49 - 10062 Berlin * Reinhardtstraße 14 - 10117 Berlin * www.fdp.de Thomas-Dehler-Haus - Postfach 04 03 49 - 10062 Berlin holgerlists(*att)blasum.net Abteilung Strategie und Kampagnen Zeichen CH/pm Tel.: 030 / 28 49 58-51/53 Fax: 030 / 28 49 58-52 e-mail: politik(*att)fdp.de Berlin, 9. Juni 2004 Sehr geehrter Herr Blasum, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 07.06.2004. Aufgrund der hohen Belastung durch den Wahlkampf hat Frau Koch-Mehrin mich gebeten, Ihnen zu antworten. Bei der Frage der Softwarepatente handelt es sich um ein hochkomplexes Thema, dessen Regelung große Auswirkungen auf den Sektor der IT-Branche hat. Es wird auch deutlich, dass die in dem aktuellen Entwurf vorgesehenen Regelungen, insbesondere unter den Betroffenen sehr umstritten sind. Das Europäische Parlament hat nach intensiven und kontroversen Beratungen im September 2003 einen Richtlinienentwurf in erster Lesung gebilligt, der aufgrund zahlreicher Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf der Kommission einen sachgerechten Kompromiss darstellt. Insbesondere gewährleistet die vom Europäischen Parlament angenommene Fassung die Interoperationsfreiheit. Außerdem enthält er die notwendige Klarstellung, dass die Datenverarbeitung kein "Gebiet der Technik" im Sinne des Patentrechts ist. Im Gegensatz zu dem Entwurf des Europäischen Parlaments erlaubt der "Kompromissvorschlag der Präsidentschaft" eine unbegrenzte Patentierbarkeit und Patentdurchsetzbarkeit sogenannter Softwarepatente. Der Entwurf des Rates fällt damit weit hinter den vom Parlament gebilligten Kompromiss zurück und wird den Anforderungen, die aus wettbewerbs- und industriepolitischen Gründen an den Regelungsgehalt der Richtlinie zu stellen sind, deshalb nicht gerecht. Die Bundesregierung hat sich entgegen ihrer Ankündigung gegen den vom Europaparlament gebilligten Richtlinienentwurf um die sogenannte Softwarepatent-Richtlinie ausgesprochen. Dieser plötzliche Meinungswechsel der Bundesregierung hat maßgeblich dazu beigetragen, dass der dem Willen des Europäischen Parlaments zuwiderlaufende Vorschlag der Ratspräsidentschaft im Ministerrat beschlossen wurde. Das Votum der Bundesregierung stellt eine wettbewerbs- und wirtschaftspolitische Fehlentscheidung dar. Die FDP missbilligt diesen Kurswechsel der Bundesregierung. Wir wollen uns dafür einsetzen, dass diese Entscheidung revidiert wird. In der Frage der Grenzen der Patentierbarkeit von Computerprogrammen fordern wir, stattdessen die Position des Europäischen Parlamentes zu unterstützen. Mit freundlichen Grüßen Rene Hagemann-Miksits Leiter Kampagnenbüro Europawahl 2004 ps: Wir können Europa besser! www.fdp.de
Älteres "eiertaenzerisches" Standard-Antwortschreiben zu Softwarepatenten
Auf eine Anfrage antwortete Frau Koch-Mehrin mit einem Schreiben, das Softwarepatente befürwortet und keine Bereitschaft zeigt, das Gemeinwohl gegen die Patentlobby zu verteidigen. Das Schreiben ist ein Standardtext, den auch andere FDP-Kandidaten verschickt haben. Er weicht stark von der andernorts vertretenen Linie der FDP ab.
Herbert Bader (magico69 at gmx de) stellte am 2004/04/15 im Frageformular der Kandidatin folgende Anfrage:
- Sehr geehrte Frau Dr. Koch-Mehrin, eine Frage, die mich seit geraumer Zeit sehr bewegt, und für meine Stimme bei der Europawahl entscheidend sein wird, ist die nach der Einstellung der Kandidaten zu Softwarepatenten. Als Kleinunternehmer in der IT-Branche wäre ein juristisches Dickicht aus 30000 wirksam werdenden EPO-Patenten, gehalten zu 3/4 von amerikanischen und japanischen Firmen, und die juristische Überlegenheit von Großfirmen existenzbedrohend und motivationszerstörend.
Angenommen, Sie und weitere FDP-KollegInnen würden Mitglieder des EU-Parlaments: Würden Sie die bisherige Haltung der Mehrheit des EU- Parlaments (Abstimmung nach erster Lesung des Richtlinienentwurfes am 24.9.2003) oder eher die Einstellung des EU-Rates (ausgedrückt durch seinen Kompromissvorschlag als Grundlage zur zweiten Lesung) unterstützen?
Darauf kam folgende Antwort:
- Subject: Frage an Fr. Dr. Koch-Mehrin Date: Wed, 21 Apr 2004 10:54:46 +0200 From: Moreen Wasserzier at fdp de Sehr geehrter Herr Bader, danke für Ihre interessante Anfrage zu Softwarepatenten. In der Tat handelt es sich bei der Frage der Softwarepatente um ein hochkomplexes und sehr technisches Thema, dessen Regelung große Auswirkungen auf einen Sektor der IT-Branche hat. Aber es wird auch deutlich, dass die in dem aktuellen Entwurf vorgesehenen Regelungen, insbesondere unter den Betroffenen sehr umstritten sind. Die FDP hat zu dem Thema Software-Patente folgende Position: Vernünftiger Patentschutz verbessert die Wettbewerbsposition europäischer Unternehmen gegenüber jenen aus den USA und Japan. Auch wird damit eine Verlagerung von Industriebetrieben in Niedrigkostenläder außerhalb der EU verhindert. Softwarepatente müsen grundsätzlich genauso behandelt werden wie Patente in anderen Technologiebereichen. Wenn man Einwände gegen Softwarepatente hat, dann treffen diese nicht nur auf Softwarepatente zu. Man kann viel über den Sinn und Unsinn von Patenten nachdenken. Diese Diskussion ist nicht neu. Patente sind die Belohnung für kreative Arbeit und schützen die geleisteten Investitionen des Pateninhabers. Dieses geistige Eigentum sollte grundsätzlich auch Softwareunternehmen zugute kommen. Allerdings nur in dem Umfang, wie dies nach deutschem Recht vorgesehen ist, also nicht auch wie in den USA auf bloße Geschäftsmodelle und Algorithmen. Ich selber vertrete auch die Auffassung, dass Geschäftsideen keine für die Patentvergabe geeigneten Erfindungen sind. Sogenannte "Trivialpatente", wie sie in den USA gang und gäbe sind, müsen hier verhindert werden. Auch für reine Software dürfte es keinen Patentschutz geben. Seit Mitte der 90er Jahre ist die Zahl der beim Europäischen Patentamt in München angemeldeten Softwarepatente stark gestiegen. Schätzungen zufolge beziehen sich schon 10% aller Anmeldungen auf Computer-Patente. Oft sind es aber keine bahnbrechenden Neuerungen, die das Amt für patentwürdig erachtet, sondern nur triviale Ideen oder schlicht elementare Grundlagen der Informatik. Tatsache ist dabei allerdings auch: Je mehr Patente erteilt werden, desto mehr Patentstreitigkeiten landen vor Gericht oder müssen kostspielig außergerichtlich geklärt werden. Die Prüfung einer Patentkonkurrenz kostet nach Angaben von Experten durch eine spezialisierte Kanzlei EUR 400.000,--! Grundsätzlich ist sicherlich festzuhalten, dass die Aufmerksamkeit für das Thema Softwarepatente in der deutschen Politik nicht besonders ausgeprägt ist. Vielleicht können wir aber dazu beitragen, dies im Rahmen des EU-Wahlkampfes ein wenig zu ändern. Mit freundlichen Grüßen Dr. Silvana Koch-Mehrin FDP-Spitzenkandidatin zur Europawahl 2004
Hierauf antwortete Herr Bader, indem er die Utopie von nicht-triviale Patente auf nicht-reine Software (nicht Algorithmen betreffend), die Softwareunternehmen zugute kommen, im einzelnen widerlegte und weitere Fragen stellte. Es kam dann keine weitere Antwort mehr.
