Ubit0411De

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Wenn das die traditionelle Doktrin wiedergeben soll, fehlt "gewerblich anwendbar" (industrially applicable, avec application industrielle). "innovativ" und "erfinderisch" scheinen das gleiche zu bedeuten.

Alternativen:

--> Richtlinie

dem ... Patentübereinkommen (EPÜ)

darüber nötig, welche ...

  1. ) keine Programmansprüche
    • Ansprüche, lediglich auf den, in Software implementierten, Teil, einer Erfindung werden abgelehnt: Patentansprüche dürfen nur auf die gesamte technische Lösung (ABS-System, Kühlschranksteuerung) gestellt werden.
  2. ) keine Patente auf Algorithmen
    • Verbesserungen auf dem Gebiet der Algorithmen sind angewandte Mathematik. Der Ausschluß von Mathematik von der Patentierung, durch das europ. Patentübereinkommen, darf durch die Richtlinie nicht in Frage gestellt werden.
  3. ) exakte Definitionen
    • Die verwendeten Begriffe Technik, Gebiet der Technik, technischer Beitrag müssen exakt und nachvollziehbar definiert sein.
  4. ) Dokumentation
    • Die von den Erwägungsgründen angegebenen Ziele, sind so zu

Ziele sind

patentierbar

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