MdEP R. Wieland emanzipiert sich von Würmeling
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In der CDU/CSU wird der wachsende Dissenz mit dem Softwarepatentverfechter Würmeling offenkund. Das verdeutlicht auch ein Antwortschreiben des im Rechtsausschuss mit dem Thema befassten Abgeordneten Rainer Wieland, in dem er zu einer CDU-Anhörung am 12.5.2005 in Stuttgart einlädt. Beigelegt wurde das hier folgende Antwortschreiben Wielands, welches Interesse an konkreten Hinweisen auf Änderungsbedarf signalisiert. Rainer Wieland erwähnt, ihm sei berichtet worden, dass "im gemeinsamen Standpunkt von Rat und Kommission viele Punkte ungenau und widersprüchlich" erscheinen würden.
Im Rechtsausschuss liegen derzeit zahlreiche Änderungsanträge aus der Europäischen Volkspartei vor, u.a. von der finnischen EVP Schattenberichterstatterin Kauppi, ferner von Mayer (kosmetisch) und Lehne mit zum Teil widersprüchlichen Tendenzen. Wieland selbst hat keine Änderungsanträge eingereicht und nicht verdeutlicht, welcher Linie er nahe steht.
Die Abstimmungsverhalten der deutschen CDU/CSU-Abgeordneten ist derzeit ausgesprochen unklar. Nach wie vor gilt der CSU-Softwarepatentadvokat Würmeling als informeller Fraktionsexperte. Standardisierte Antwortschreiben zitieren oftmals problematische Textbausteine aus seiner Feder.
Im Gegensatz zu ihm Würmeling ist der Abgeordnete Rainer Wieland als stellvertretender Vorsitzender im Rechtsausschuss tatsächlich mit dem Thema befasst. Neben ihm sind auch die deutschen CDU-Abgeordneten Lehne, Lechner (stv.) und Mayer im Ausschuss vertreten.
Würmeling hatte seine Fraktionskollegen im Rechtsausschuss kürzlich durch eine Medienkampagne gegen den dortigen Berichterstatter Michel Rocard übergangen. Nun setzt eine Emanzipierung von ihm ein. Die Gruppenmeinung der Europäischen Volkspartei insgesamt wird derzeit offiziell durch die finnische EVP-Berichterstatterin Piia-Noora Kauppi vertreten. Ein Schulterschluss auf ihrer Linie durch die Parlamentarier der CDU/CSU ist zum jetzigen Zeitpunkt, auf Grund des Fehlens von Fraktionsdisziplin im Europaparlament und dem von Wieland angesprochenen "Dissenz", keineswegs abzusehen.
Punkte zum Schreiben
Das Schreiben von Wieland enthält zahlreiche bekannte Bausteine aus dem Standardschreiben von MdEP Würmeling, aber es wird ein Diskussionsbedarf gesehen.
- Hinweis auf große Zahl von Eingaben (in letzter Zeit hat noch eine Massenmail-Aktion einer globalisierungskritischen Initative für große Verärgerung gesorgt).
- Nicht Softwarepatente, sondern "technischer Beitrag" erforderlich. Wieland äußert sich nicht, welcher Definition der Technizität er zustimmt, er stellt nur den Dissenz in der Gruppe fest.
Optimismus: Wieland meint, dass "am Ende im Kern die für uns wesentlichen Änderungswünsche des Parlaments mit Blick auf eine Klarstellung der Einschränkungen der Patentierbarkeit durchgesetzt werden können." Welche Position die "uns wesentlichen Änderungswünsche" sind, ist nicht ersichtlich. Es gibt von der EVP eine ganze Reihe unterschiedlicher Sätze von Änderungsvorschlägen im Rechtsausschuss. Manche Abgeordneten gehen sogar noch über den Ratstext hinaus und ihre Änderungen bleiben weit hinter denen der EVP-Schattenberichterstatterin Kauppi zurück. Verunsicherung schafft auch der nicht im Rechtsausschuss vertretene CSU-Abgeordnete Würmeling, ein ausgesprochener Befürworter von Softwarepatentierung, der unlängst scharfe Angriffe auf den Berichterstatter Michel Rocard lancierte.
- Er betrachtet "Neuheit" als starkes Kriterium: "Die Befürchtung, einzelne bisher freie Softwareelemente könnten durch eine spätere Patentierung geschützt werden, ist nicht ausreichend gestützt. Grundsätzlich schützt das Patent - anders als das Urheberrecht - nicht einzelne Elemente der Erfindung, sondern nur die Erfindung als solche. Außerdem wäre eine solche Software nicht "neu" im Sinne des Patentrechts." Dabei verkennt er, dass Patentämter den "Stand der Technik" nach Dokumenten in ihrer Patentdatenbank recherchieren. Neuheitsschädliche Dokumente sind in einem first-to-file System weniger wirksam. Ferner bleibt das Phänomen der U-Bootpatente unberücksichtigt.
- Harmonisierung: gleichartige Vergabe in jedem Mitgliedsland als Ziel der Richtlinie. Ein Ziel, das freilich durch jede Form der Richtlinie erfüllt wird und allenfalls ein Argument gegen Richtliniengegner ist.
- Wieland bittet um konkrete Eingaben einer "Open Source-Bewegung", zu der er Kritiker der Ratsversion als zugehörig betrachtet: Wie mir in vielen Briefen, Faxen und E-Mails von Betroffenen und Experten wie Ihnen berichtet wird, erscheinen im gemeinsamen Standpunkt von Rat und Kommission viele Punkte ungenau und widersprüchlich. Als Anlage an dieses Schreiben finden Sie daher den gegenwärtigen Stand dieser Position im Wortlaut der mir aktuell vorliegenden Fassung. Es wäre sehr hilfreich, wenn Sie mir weitere Eingaben entlang des Wortlautes der Ratsvorlage konkret vortragen! Ich werde mich in der CDU/CSU-Gruppe, im Rechtsausschuss und der EVP-Fraktion weiterhin für Positionen der Open Source-Bewegung einsetzen, sofern sie mir schlüssig und sinnvoll erscheinen. Für konkrete Vorschläge von Ihnen wäre ich daher sehr dankbar.
Schreiben von MdEP Wieland (CDU)
Richtlinienvorschlag des Rats und der Kommission zur Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen
Sehr geehrter Herr XXXXXXX,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom XXXXXXX, in welchem Sie sich zur Frage der Patentierung von computerimplementierten Erfindungen äußern. Gerne möchte ich Ihnen meine Überlegungen erläutern, von denen sich einige Mitglieder der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament - wenn auch nicht alle - leiten lassen. Haben Sie bitte Verständnis dafür, daß ich Ihnen aufgrund der Vielzahl von Anfragen zu diesem Thema lediglich in grundsätzlicher Hinsicht antworten kann und dies auch nur vor dem Hintergrund des jetzigen Beratungsstands.
Grundsätzlich bedarf die patentrechtliche Behandlung computerimplementierter Erfindungen einer gemeinschaftsweiten Regelung. Moderne Erfindungen stützen sich zunehmend auf Computerprogramme. Diese Innovationen können nicht von jeglichem Schutz ausgenommen werden. Der Schutz des geistigen Eigentums kann in solchen Fällen einerseits durch die Erteilung eines Patents auf die Erfindung, andererseits durch den Schutz des Urheberrechts erreicht werden. Jedoch ist die Abgrenzung schwierig. Das hat zu einer uneinheitlichen Rechtspraxis in der Europäischen Union geführt. Während das Patentamt eines Mitgliedstaats auf eine bestimmte Erfindung ein Patent erteilt hat, wurde das von den zuständigen Stellen eines anderen Mitgliedstaates verweigert. Das ist in einem Binnenmarkt nicht wünschenswert.
Im März haben sich die Mitgliedstaaten im Rat darauf geeinigt, unter welchen Bedingungen nach ihrem Willen computerimplementierte Erfindungen patentierbar sein sollen und wann nicht. Dieser Ansatz ist sehr umstritten: das Europäische Parlament hat bereits Anfang des Jahres Rat und Kommission aufgefordert, das Verfahren neu zu starten, die Bedenken des Parlaments in einen neuen Vorschlag einzuarbeiten und dann in eine erneute 1. Lesung einzubringen. Da dieses Vorgehen am 7. März von der Kommission und vom Ministerrat abgelehnt wurde, wird nun in Kürze die 2. Lesung beginnen und die Bedenken des Parlaments werden erneut vorgetragen. Designierter Berichterstatter ist der frühere französische Premierminister Michel Rocard, der vermutlich vorschlagen wird, die Gegenposition des Parlaments vom September 2003 zu bekräftigen. Voraussichtlich Anfang Juli wird dann das Parlament über den Bericht abstimmen. Wenn es Rocard gelingt, die wesentlichen Änderungen durch die 2. Lesung zu bringen, kommt es erneut zu einer Auseinandersetzung mit Rat und Kommission im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens - das Parlament würde sich dann aber in einer stärkeren Position befinden. Rat und Kommission schlagen vor, das Patentrecht in Europa zu harmonisieren. Ziel ist eine möglichst einheitliche Rechtsanwendung durch Patentämter und gerichte innerhalb des Binnenmarktes. Dabei soll nicht etwa eine generelle Patentierung von Software ermöglicht werden. Voraussetzung für die Patentierbarkeit soll vielmehr das Vorliegen eines technischen Beitrags sein. Das ist bei reiner Software nicht der Fall. Es wäre andererseits aber auch nicht gerechtfertigt, einer Erfindung nur deshalb die Patentierung zu versagen, weil sie EDV-Elemente beinhaltet. Damit wird bewusst nicht der US-Praxis gefolgt. Dort haben die Patentämter selbst für computergestützte Geschäftsmethoden Patente erteilt.
Der jetzige Beratungsstand im Rat gibt Grund zu der Erwartung, daß am Ende im Kern die für uns wesentlichen Änderungswünsche des Parlaments mit Blick auf eine Klarstellung der Einschränkungen der Patentierbarkeit durchgesetzt werden können. So müssen Formulierungen gefunden werden, die die nötige und vom Parlament gewünschte Erfindungshöhe gewährleisten und sicherstellen, daß reine Software nicht patentiert werden kann. Allerdings gibt es im Europäischen Parlament noch einige Diskussionen über die konkrete Ausformulierung des "technischen Beitrags". Dabei stellt sich das Problem, einen allgemein gültigen Gesetzestext so zu formulieren, daß die Patentierungsmöglichkeiten nicht unnötig begrenzt werden. Während Konsens über das auch von der CDU/CSU-Gruppe gestützte Ziel eines Ausschlusses der Patentierung reiner Software, von Geschäftsmethoden und Trivialerfindungen besteht, gehen die Meinungen über den Weg dorthin auseinander.
Die Befürchtung, einzelne bisher freie Softwareelemente könnten durch eine spätere Patentierung geschützt werden, ist nicht ausreichend gestützt. Grundsätzlich schützt das Patent - anders als das Urheberrecht - nicht einzelne Elemente der Erfindung, sondern nur die Erfindung als solche. Außerdem wäre eine solche Software nicht "neu" im Sinne des Patentrechts. Die berechtigten Anliegen vieler, auch weiterhin die Entwicklung Freier Software zu ermöglichen, würden damit nicht unterlaufen. Ebenfalls wären, entgegen mancher Befürchtung, sich aus den Naturgesetzen ergebende, logische Abfolgen nicht patentierbar. Somit schützt das Patent gerade auch die mittelständischen Entwickler.
Wie mir in vielen Briefen, Faxen und E-Mails von Betroffenen und Experten wie Ihnen berichtet wird, erscheinen im gemeinsamen Standpunkt von Rat und Kommission viele Punkte ungenau und widersprüchlich. Als Anlage an dieses Schreiben finden Sie daher den gegenwärtigen Stand dieser Position im Wortlaut der mir aktuell vorliegenden Fassung. Es wäre sehr hilfreich, wenn Sie mir weitere Eingaben entlang des Wortlautes der Ratsvorlage konkret vortragen!
Ich werde mich in der CDU/CSU-Gruppe, im Rechtsausschuss und der EVP-Fraktion weiterhin für Positionen der Open Source-Bewegung einsetzen, sofern sie mir schlüssig und sinnvoll erscheinen. Für konkrete Vorschläge von Ihnen wäre ich daher sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Wieland Mitglied des Europäischen Parlaments
